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Bescheiddaten in Mein Elster, Darstellung unvollständig bzw. fehlerhaft

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    Bescheiddaten in Mein Elster, Darstellung unvollständig bzw. fehlerhaft

    Beim Abgleich der abgeholten ESt-Bescheiddaten für 2023 in mein Elster mit dem Steuerbescheid habe ich unvollständige und mangelhafte Darstellungen in mehrerer Hinsicht festgestellt. Gleiches gilt auch für die Bescheiddaten 2020-2021. Generell ist zu sagen, dass einzelne Zeilen oder Teile von Zeilen fehlen. Bestimmte Teilsummen bzw. die Gesamtsummen stimmen jedoch mit dem Steuerbescheid und in meinem Fall zumeist auch mit der Steuerberechnung von mein Elster überein.

    - Gesetzlich Rente: Zwei Zeilen zum Anpassungsbetrag fehlen. Diesen Punkt halte ich jedoch für nicht so gravierend.

    - Eine Rente aus einer Pensionskasse "Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds oder einer betrieblichen Altersversorgung ..." fehlte in den Bescheiddaten fast komplett. Lediglich eine unvollständige Zeile mit dem Ertragsanteil (Prozent und Betrag) wurde ohne Zusammenhang mit der betreffenden Rente ausgegeben, s. Screenshot, Beträge geändert. Die Summe der zu besteuernden Renten ist wiederum korrekt.

    grafik.png

    - Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen:
    Bei den "Beiträgen zur Krankenversicherung" wird der Text "steuerpflichtige Person" und der Betrag ausgegeben.
    Bei den Beträgen der Ehefrau in der Folgezeile steht nur ein Betrag, aber kein Text. Ich will nicht spekulieren, dass das etwas mit "Genderverbot" zu tun hat.

    Die sich anschließenden Zeilen zur Pflegeversicherung mit Text und Betrag fehlen bei den Bescheiddaten im Gegensatz zum Steuerbescheid komplett.
    Die dann folgende "Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" ist wiederum korrekt, s. Screenshot, Zahlen geändert.

    grafik.png

    Vergleich mit ElsterFormular 2019: Dort wurden bei Kranken- und Pflegeversicherung die kompletten Zeilen mit der Bezeichnung Ehemann bzw. Ehefrau ausgegeben.

    Analog zum Steuerformular sollte dort als Bezeichnung Ehemann / Person A bzw. Ehefrau / Person B stehen.

    - Kapitalerträge: Im Vergleich zum Steuerbescheid und zur Steuerberechnung fehlt die Zeile "noch ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag.

    Zu erwähnen ist noch, dass die Steuerberechnung von Mein Elster all die beschriebenen Mängel nicht aufweist.

    Es ist zu wünschen und wäre auch für die Benutzer dieses Forums hilfreich, wenn die ohne Anspruch auf Vollständigkeit beschriebenen Mängel von den Entwicklern beseitigt werden könnten. M.E. macht es Sinn, wenn die Bescheiddaten den gleichen Aufbau hätten wie der Steuerbescheid. Bevor ich eine Eingabe unter hotline@elster.de mache, möchte ich meine Punkte jedoch zur Diskussion stellen.

    Ergänzung aufgrund der Screenshots in # 7 @Charlie24: Bundesland NRW.
    Zuletzt geändert von timote; 04.10.2024, 16:51. Grund: Grund: Nach dem 2. Screenshot Hinweise auf Ehemann / Person A ... und Bundesland NRW ergänzt.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    Ich kann die Beobachtung bestätigen, das ist schon seit Jahren so.
    Sehr auffällig war es im Jahr mit Energiepreispauschale, die fehlte teilweise in der Abrechnung war aber bei der gebildeten Summe berücksichtigt.

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      #3
      Hallo timote und Telepeter!

      Da programmieren tatsächlich mindestens drei Progammier-Abteilungen einen "Steuerberechnungs-Ausdruck" - und jeder macht's anders:
      - der Berechnungsausdruck auf Papier = Steuerbescheid
      - der Berechnungsausdruck nach der Erfassung der ESt
      - der Berechnungsausdruck "Bescheiddaten"
      - wahrscheinlich kommt noch eine vierte Variante dazu, wenn man den "echten ESt-Bescheid digital" erhält

      Es könnte ja "eine" Abteilung "ein einziges Berechnungstool mit Ausdruck" programmieren, das dann alle anderen Abteilungen in Ihre Programme "einbinden" könnten ...

      So wird's nix mit der gscheiten Volldigitalisierung in Deutschland - eine, die "Fortschritt" durch "Vereinheitlichung" bringt und nicht "Rückschritt" durch "Verwirrung/Verirrung" ...

      Rationalisierung ? Kostenvorteile ? nee, nee, nicht beim deutschen Staat ...wahrscheinlich wird das eine in Bayern programmiert, das nächst in Berlin, das dritte in Stuttgart, und das vierte in Indien ...

      Und was macht der Praktiker?

      Das einzig Digitale, was Sinn macht, ist die mit den Bescheiddaten mitgelieferte Vergleichsrechnung - aber die stellt dann auch wiederum die fünfte Berechnungsvariante dar ...

      Und desweiteren ignoriert der Praktiker diesen ganzen digitalen verwirrenden Irrsinn und schaut sich "ganz old school", "so wie es die alten weißen Männer schon seit Jahrzehnten gemacht haben", nur den ESt-Papier-Bescheid an und vergleicht den mit der Steuerberechnung, die die meisten Zeilen hat ...

      Ach ja, und wenn er Glück hat, also der Praktiker, dann findet er in dem Wust von Erläuterungen auch irgendwo ziemlich gut versteckt Änderungshinweise des Sachbearbeiters des Finanzamtes - aber mit allergrößter Treffsicherheit - zwecks Steigerung der Verwirrung - wenn da überhaupt individuelle Erläuterungen drin sind - sind die "verdammt gut mittedrin irgendwo ohne sichtbare Absatztrennung versteckt" ....


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        #4
        Aus der FAQ von Elsteronline: Die Bescheiddaten haben im Gegensatz zum offiziellen Bescheid in elektronischer oder Papierform keine rechtliche Bindungswirkung. Ihre Bereitstellung stellt entsprechend lediglich eine freiwillige Serviceleistung der Laender dar. Deshalb erhalten Sie immer zusaetzlich Ihren rechtsverbindlichen Bescheid.

        Aus Lohnsteuer-Kompakt: In Ausnahmefaellen kann der Papier-Bescheid von den elektronischen Bescheiddaten abweichen. Es kommt z.B. vor, dass einzelne Werte nicht uebermittelt werden oder der ELSTER-Bescheid in einzelnen Punkten anders rechnet.

        Die Bereitstellung der Bescheiddaten stellt also nur eine Serviceleistung nur, interessant fuer mich ist eigentlich nur der Vergleich ueber die erklaerte Daten mit den Bescheiddaten. Ich mache mir deswegen keinen Kopf darum, warum eventuell einige Daten bei den Bescheiddaten fehlen - das ist voellig unwichtig.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          ich habe mich mal mit einem Programmierer/Informatiker unterhalten, warum das so ist - ich hab's ehrlich gesagt nicht verstanden, wie er das begründete - als Fazit habe ich mitgenommen: wir "Anwender/Praktiker" haben schlichtweg keine Ahnung von den Problemen eines Programmierers ...

          belassen wir es also dabei und halten uns an die Worte von HundKatzeMaus: "Ich mache mir deswegen keinen Kopf darum, warum eventuell einige Daten bei den Bescheiddaten fehlen - das ist voellig unwichtig."

          na ja, wenn's völlig unwichtig ist, wie vollständig oder unvollständig eine Auswertung am Bildschirm angezeigt wird - wieso wird dann nicht nur die Endzahl "Sie erhalten / Sie müssen bezahlen" angezeigt - mit dem Hinweis, bei Differenzen siehe rechtsgültigen Papierbescheid ... wieso wird dann Geld ausgegeben für eine "verwirrende Darstellungs-Vielfalt" !?

          Ich vergaß, dass ich mich ja an mein Fazit halten wollte ...
          Zuletzt geändert von Uwe64; 04.10.2024, 11:45.

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            Aus der FAQ von Elsteronline: Die Bescheiddaten haben im Gegensatz zum offiziellen Bescheid in elektronischer oder Papierform keine rechtliche Bindungswirkung. Ihre Bereitstellung stellt entsprechend lediglich eine freiwillige Serviceleistung der Laender dar. Deshalb erhalten Sie immer zusaetzlich Ihren rechtsverbindlichen Bescheid.
            Dieses Wissen dürfte bei allen, die sich an diesem Thread beteiligt haben, ohne Zweifel vorhanden sein. Aber trotzdem vielen Dank für diesen überaus hilfreichen Hinweis.

            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            Die Bereitstellung der Bescheiddaten stellt also nur eine Serviceleistung nur, interessant fuer mich ist eigentlich nur der Vergleich ueber die erklaerte Daten mit den Bescheiddaten. Ich mache mir deswegen keinen Kopf darum, warum eventuell einige Daten bei den Bescheiddaten fehlen - das ist voellig unwichtig.
            Bist du sicher, dass du zwischen Daten und Darstellung unterscheiden kannst?

            Es gibt Bescheiddaten. Die können stimmen oder nicht. Sind halt unverbindlich (und sobald Dinge wie Vorauszahlungen dazu kommen, auch definiert falsch). Und es gibt einen Vergleich der Bescheiddaten zur Vorausberechnung. Welchen Sinn macht es zu sagen, es interessiert mich nicht, ob Bescheiddaten fehlen, weil ich mir nur den Vergleich anschaue? Wie soll ein Vergleich von Datensatz A und Datensatz B korrekt sein, wenn A fehlerhaft ist?

            Wenn der Vergleich stimmt, müssen folglich die Bescheiddaten stimmen, und wenn in der Darstellung Zahlen fehlen, ist die Darstellung fehlerhaft. Also kein Problem der fehlenden Bindungswirkung der Bescheiddaten. Im Übrigen sollten auch freiwillige Services korrekt funktionieren, natürlich mit deutlich niedriger Kritikalität als der Rest.

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              #7
              Unser Steuerbescheid für 2023 steht noch aus, so dass ich nicht sagen kann, ob es da Unstimmigkeiten zwischen Bescheiddaten und Bescheid geben

              wird. Was 2022 angeht, ist mir die unterschiedliche Darstellung bei den gesetzlichen Renten aufgefallen. Während im Steuerbescheid (Bayern) der

              steuerfreie Rentenanteil noch als Betrag genannt wird, kommt der in den Bescheiddaten nicht mehr vor. Dafür taucht dort jetzt neu der Begriff

              maßgeblicher Jahresbetrag auf, mit dem man eigentlich nichts anfangen kann, weil er gesetzlich nicht definiert ist (siehe Screenshots unten).

              Ansonsten fehlen Vorauszahlungen, worauf aber ausdrücklich hingewiesen wird, in Bayern fehlt außerdem die Kirchensteuer, die hier nicht vom

              Finanzamt festgesetzt wird. Auch darauf wird sehr allgemein hingewiesen. Auffällig war außerdem, dass die Erläuterungen zur gesetzlichen Rente

              zwar einigermaßen zur Berechnungsmethode in den Bescheiddaten passen, aber nicht zur Berechnungsmethode im verbindlichen Steuerbescheid.

              Berechnung_Rente_Bayern.jpg Berechnung_Rente_MeinELSTER.jpg

              Erläuterung_Rente_Bayern.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                # 7 Charlie24 : Ich weiß nicht genau, welcher deiner Screenshots die Bescheiddaten abbildet. Jedenfalls entspricht die Struktur deines zweiten Screenshots der meines Steuerbescheids in Papierform. Nachstehend nochmal die Renten in meinen Bescheiddaten (die Zeile "Ertragsanteil" hat nichts mit der darüber stehenden Rente zu tun). Jedenfalls unterscheidet sich meine Liste Bescheiddaten NRW im Aufbau von deinen Bescheiddaten aus Bayern. Das wundert mich sehr. Ich hatte es für selbstverständlich gehalten, dass die Bescheiddaten und die Bescheide für alle Bundesländer (ggf. mit Ausnahme der bayrischen Kirchensteuer) gleich aufgebaut und mit der gleichen Software erstellt sind.

                Bescheiddaten NRW 2023
                grafik.png
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                  #9
                  Ich weiß nicht genau, welcher deiner Screenshots die Bescheiddaten abbildet.
                  Der erste Screenshot links zeigt die Rentenberechnung im verbindlichen Steuerbescheid, rechts daneben stehen die elektronisch übermittelten Bescheiddaten.

                  .... und die Bescheide für alle Bundesländer (ggf. mit Ausnahme der bayrischen Kirchensteuer) gleich aufgebaut und mit der gleichen Software erstellt sind.
                  Dass die Bundesländer eigene Software einsetzen, ist bekannt. Es gibt ein Projekt KONSENS, das eine Vereinheitlichung der IT-Systeme anstrebt.

                  https://de.wikipedia.org/wiki/KONSENS_(Software)
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hallo Charlie24, ich habe noch eine Frage: In # 1 habe ich einen Screenshot zu den Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) gemacht. In der Textspalte links wurde u.a. komplett die Bezeichnung für die Aufwendungen der Ehefrau bzw. Person B weggelassen.

                    Um auch diesen Fehler an die Verantwortlichen korrekt weiterzumelden, wäre es gut zu wissen, ob er auch in den bayrischen Bescheiddaten auftritt. Danke im Vorraus, LG timote
                    SCJ timote
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                      #11
                      In der Textspalte links wurde u.a. komplett die Bezeichnung für die Aufwendungen der Ehefrau bzw. Person B weggelassen.
                      Das kann ich bestätigen. Die Beträge stimmen zwar, der Text bei der Ehefrau fehlt aber komplett. Im verbindlichen Steuerbescheid stehen Ehemann und Ehefrau,

                      in den Bescheiddaten steht beim Ehemann Steuerpflichtige Person, bei der Ehefrau steht da nichts außer dem Betrag.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        ... in den Bescheiddaten steht beim Ehemann Steuerpflichtige Person, bei der Ehefrau steht da nichts außer dem Betrag.
                        Heute konnte ich den Steuerbescheid für 2023 und auch die Bescheiddaten abrufen. In den Bescheiddaten kommt die Ehefrau bei den Vorsorgeaufwendungen

                        im Erläuterungstext unverändert nicht vor, im verbindlichen Steuerbescheid werden die Personen korrekt mit Ehemann und Ehefrau bezeichnet.

                        Was die unterschiedliche Darstellung bei den Leibrenten angeht, hat sich ebenfalls nichts geändert. Im Bescheid stehen die steuerfreien Rentenanteile

                        als Betrag, in den Bescheiddaten nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hier die heutige Antwort (22.10.24) der Elster Hotline auf meine Anfrage:
                          (über die Antwortzeit kann ich mich nicht beklagen):

                          "Elster Hotline <hotline@elster.de> / [Ticket#...] Ihre Anfrage vom 2024-10-18 22:24:58 (UTC)

                          Sehr geehrte Damen und Herren,

                          vielen Dank für Ihre Nachricht.

                          Wir werden Ihr Anliegen an die Ländergruppen weiterleiten.

                          Wie Sie bereits erkannt haben, sind die einzelnen Bundesländer für die Bereitstellung und Darstellung verantwortlich.
                          Eine Einheitlichkeit könnte durch uns sofort umgesetzt werden.
                          Jedoch wird in den Fachgruppen der Länder über die Anpassung beraten und entschieden.

                          Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie keine weitere Nachricht zu etwaigen Entscheidungen erhalten werden."


                          Mein Kommentar: Bei etwas weniger Kleinstaaterei könnte man viel Geld sparen.
                          SCJ timote
                          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                            #14
                            Ich habe diese Woche wegen der nicht zum bayerischen Rechenweg passenden Erläuterungen zur Besteuerung von Leibrenten ebenfalls

                            einen Vorstoß unternommen. Ich habe nicht an die ELSTER-Hotline geschrieben, sondern an unser Landesamt. Heute habe ich folgende

                            Antwort erhalten: "Ihre Anmerkungen und Anregungen leite ich an die zuständige Fachseite für die Texte weiter. .. Die Texte werden in
                            bundesweiten Gremien erstellt und überarbeitet, in denen unter anderem auch Vertreter aus Bayern teilnehmen. Die Kollegen
                            bringen die Thematik ggf. an diesen Stellen mit ein."


                            Da wird nichts dabei herauskommen, wenn sich die Länder zwar auf einheitliche Erläuterungen verständigen, nicht aber auf einheitliche

                            Rechenwege.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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