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Fehlermeldung im Formular FE 1

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    Fehlermeldung im Formular FE 1

    Wir wohnen in der Schweiz und haben 3 Liegenschaften in Deutschland, die wir kurzfristig vermieten: Deshalb müssen wir die Formulare ESt1 B, FE1, FB, V (3x), und V-FeWo (3x) ausfüllen.
    Nun kommt die Meldung
    "Sie haben angegeben, dass Sie Angaben für '1' machen möchten, haben aber außer der Angabe im Feld 'Nummer des Beteiligten' keine weiteren Angaben getätigt.
    Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (Ralf Wiedenmann)" und
    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Sie haben angegeben, dass Sie Angaben für '2' machen möchten, haben aber außer der Angabe im Feld 'Nummer des Beteiligten' keine weiteren Angaben getätigt.
    Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (Marleny Wiedenmann)"
    Allerdings, wenn man auf diesen Fehler klickt, kommt man auch nicht weiter. Es gibt keine Option, etwas einzugeben.




    #2
    Wenn der gesamte Überschuss nach dem allgemeinen Schlüssel verteilt wird und auch keine Sonderwerbungskosten geltend gemacht werden,

    ist unter 5. - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen nichts einzutragen, auch nicht die Nummern der Beteiligten !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. D.h. im Formular FE 1 muss nur unter Punkt 4. Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung unter laufende Einkünfte nach Schlüssel zu verteilen der Gewinn eingetragen werden (wie in den 3 Formularen V ermittelt?

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        #4
        der Gewinn eingetragen werden (wie in den 3 Formularen V ermittelt?
        So ist es ! Der Gewinn heißt bei Vermietung allerdings Überschuss, aber das nur nebenbei. Wenn das Beteiligungsverhältnis bei allen 3 Liegenschaften

        gleich ist, wird nach der Aufteilungsquote in den Anlagen FB aufgeteilt. Man addiert die Werte aus den Zeilen 85 der Anlagen V und trägt die Summe

        manuell in die Zeile 54 der Anlage FE 1 ein. Der Wert aus Zeile 84 der Anlage V muss (ebenfalls von Hand) in die Zeile 85 eingetragen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          DANKE !! Deswegen habe ich 3 Stunden nach dem Fehler gesucht. Vielleicht sollte man bei Elster erklären

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            #6
            Vielleicht sollte man bei Elster erklären
            Warum sollte man bei ELSTER etwas erklären ? Für Erklärungen verlässt man sich recht häufig auf das Anwenderforum.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe noch eine Frage bezüglich dem Formular V bei kurztfristiger Vermietung mit Umsatzsteuer. Ich dachte bei der Einkommensteuer wird im Endeffekt nur der Gewinn vor Umsatzsteuer besteuert. D.h. die Mieteinnahmen werden netto und die Auifwände werden auch netto berücksichtigt.

              Muss ich umsatzsteuerpflichtige Vermietungen netto in Feld 16 eingeben? Einnahmen für andere Räume (ohne Umlagen / Umsatzsteuer)
              Die Umsatzstuer bei den Einnahmen wird einmal als Plusposten in Feld 27 Vereinnahmte Umsatzsteuer (Euro) und einmal als Negativposten in Feld 78 Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer eingegeben, kürzt sich also raus. Werden denn sämtliche Werbungskosten brutto (inkl. MwSt) eingegeben? Allerdings verstehe ich dann nicht, dass die in Feld 83 eingegeben Vorsteuerabzüge bei der Überschussermittlung nicht berücksichtigt werden.

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                #8
                Bei Zeile 83 steht auch, dass die Vorsteuerbeträge in den erklärten Werbungskosten enthalten sind. Ein zweites Mal können sie also nicht abgezogen werden.

                Hast Du tatsächlich genausoviel Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlt wie Du vereinnahmt hast. Oft wird ja die Umsatzsteuer erst nach Ablauf des Jahres bezahlt. Außerdem hattest Du ja offenbar auch Vorsteuern, also müsste auch aus diesem Grund die ans Finanzamt bezahlte Umsatzsteuer geringer sein als die vereinnahmte.

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                  #9
                  Danke. Dann darf man in Zeile 84 nur die tatäschlich bezahlte Umsatzsteuer (bzw. die in Rechnung gestellte) eingeben (also jene die man im Umsatzsteuervorauszahlungen leistet). Die Werbungskosten, muss ich die nun netto eingeben (ex MwSt) oder brutto (inkl. Mwst).

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                    #10
                    Ich hätte ja gedacht, die Vorsteuerabzüge müssen hinzugerechnet werden. Das Feld 83 ist also nur Info an das FInanzamt, und hat keinerlei Auswirkung auf die Berechnung des Überschusses?

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                      #11
                      Das wird ja mega schwierig. Ich zahle die Umsatzsteuervorauszahlungen als Grundstücksgemeinschaft für alle 3 Liegenschaften. Nun muss ich sie wieder aufteilen, auf die 3 Liegenschaften zur Ermittlung der Einkommensteuer. Hilfe ...

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                        #12
                        In Zeile 84 wird der übermittelte Überschuss automatisch errechnet, also Einnahmen minus Ausgaben. In Zeile 83 gehören die Umsatzsteuern, die Dir in Rechnung gestellt worden sind. Die hast Du ja nicht vorausbezahlt - jedenfalls nicht ans Finanzamt.
                        Die Ausgaben sind brutto einzutragen, laut Formular in Zeile 83: in den Werbungskosten laut Zeile 82 enthaltene abziehbare Vorsteuerbeträge .

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