Innergemeinschaftlicher Erwerb richtig eintragen

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  • AlexSables
    antwortet
    Hallo, vielen Dank für die schneller Hilfe!
    Grüße Alex

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  • mhanft
    antwortet
    Zitat von AlexSables Beitrag anzeigen
    Nun zu der Frage : muss ich die 413,25€ nun der Zeile 37 (66) zu meinen anderen " Mwst. Beträgen" addieren damit ich diese wieder zurück bekomme?
    Nein, eine Zeile weiter unten:

    elster264.png

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Eine Vorsteueranmeldung gibt es nicht.

    Zitat von AlexSables Beitrag anzeigen
    Nun trage ich dann den zu bezahlenden Wert in der Zeile 24 und (89) ein.
    Nein, in Zeile 24 der Umsatzsteuer-Voranmeldung musst Du die Summe der Kaufpreise eintragen.

    Zitat von AlexSables Beitrag anzeigen
    Nun zu der Frage : muss ich die 413,25€ nun der Zeile 37 (66) zu meinen anderen " Mwst. Beträgen" addieren
    In der Eingabehilfe von Zeile 37 heißt es:

    Sie können nur die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz geschuldeten Steuerbeträge abziehen.

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  • AlexSables
    hat ein Thema erstellt Innergemeinschaftlicher Erwerb richtig eintragen.

    Innergemeinschaftlicher Erwerb richtig eintragen

    Guten Tag, ich sitze z.Z an der Vorsteueranmeldung Quartal 3.

    Ich beziehe Waren aus Frankreich, dies geschieht Steuerfrei.
    Nun trage ich dann den zu bezahlenden Wert in der Zeile 24 und (89) ein. Beispiel 2175€
    Elster rechnet dann einen Wert von 413,25€ aus die an Steuer wohl fällig wären.

    Nun zu der Frage : muss ich die 413,25€ nun der Zeile 37 (66) zu meinen anderen " Mwst. Beträgen" addieren damit ich diese wieder zurück bekomme?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Alex

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