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Vorsteuer-Abzug in Elster

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    Vorsteuer-Abzug in Elster

    Hallo zusammen,

    ich möchte in Elster eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen. Ich habe eine Verständnisfrage zum Vorsteuer-Abzug.

    Ich bin Einzelunternehmer und habe in den Monaten von Q1/2024 Umsatzsteuerpflichte Umsätze gemacht. In Q2/2024 habe ich keine Umsatzsteuerpflichte Umsätze gemacht. In Q2/2024 habe ich allerdings ein PC für mein Gewerbe gekauft. Kann ich für den PC die Vorsteuer in Höhe von 500,00 EUR geltend machen? Ich möchte es mit dem Umsatz aus Q1/2024 verrechnen, da ich ja in Q2 keinen Umsatz gemacht habe. Ist das überhaupt möglich?

    Vielen Dank

    #2
    Zitat von AlexMülle Beitrag anzeigen
    Kann ich für den PC die Vorsteuer in Höhe von 500,00 EUR geltend machen?
    Was Du als Vorsteuern abziehen kannst findest Du im § 15 Umsatzsteuergesetz.

    Die ersten beiden Voranmeldungen des Jahres hast Du ja wahrscheinlich schon lange abgegeben. Dazu wärst Du jedenfalls verpflichtet gewesen, und Du hast Dich nicht dazu geäußert. Das heißt also Du hast die Steuer für das erste Quartal schon bezahlt und die Vorsteuer für das zweite erhalten.

    Man kann die Verrechnung von mehreren Voranmeldungszeiträumgen beantragen. Voraussetzung ist natürlich, dass man die Voranmeldungen auch abgibt. Niemals kannst Du Umsätze mit Vorsteuern verrechnen, nur Steuern mit Steuern.

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      #3
      Hallo L. E. Fant,

      vielen Dank für deine Antwort. Ich habe noch eine letzte Frage.
      Ich habe in September 2024 keine Umsätze gemacht, da ich keine Kundenaufträge hatte. Aber in September 2024 habe mir ein Notebook für meine selbstständige Tätigkeit gekauft. Kann ich die darin enthaltene Umsatzsteuer von 19% im Elster-Formular unter Vorsteuer-Abzug für den Monat 09/2024 angeben und somit geltend machen? Ich habe ja in dem Monat keine Umsätze gemacht.

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        #4
        Weißt Du wie viele Unternehmer es gibt, die erstmal monate- oder sogar jahrelang investieren, bevor sie den ersten Euro verdienen? Wenn man zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann kann man alle Vorsteuern, die die Voraussetzungen erfüllen, auch geltend machen.

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          #5
          Hallo,

          Kann ich die darin enthaltene Umsatzsteuer von 19% im Elster-Formular unter Vorsteuer-Abzug für den Monat 09/2024 angeben und somit geltend machen? Ich habe ja in dem Monat keine Umsätze gemacht.
          Natürlich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es gibt Monate (Quartale) da zahlt man Umsatzsteuern, und dann auch welche in denen man Umsatzsteuern vom Finanzamt bekommt. Erst langfristig sollten die Zahlungen überwiegen (tun sie aber auch nicht immer).

          Sieh' es mal so: Das Finanzamt schenkt dir die Vorsteuer nicht, sondern erstattet sie nur wieder, dein Verkäufer hat sie nämlich für dich gezahlt (eigentlich hast du sie sogar selbst gezahlt, indirekt über den Verkäufer).

          Stefan
          Zuletzt geändert von reckoner; 08.10.2024, 00:24.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Lieber Stefan,

            herzlichen Dank für deine Antwort. Ich habe es jetzt verstanden :-).

            Viele Grüße
            Alex

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              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Natürlich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, es gibt Monate (Quartale) da zahlt man Umsatzsteuern, und dann auch welche in denen man Umsatzsteuern vom Finanzamt bekommt. Erst langfristig sollten die Zahlungen überwiegen (tun sie aber auch nicht immer).
              Wer nur Apps über Apple+Google verkauft (beide in Irland = sonstige innergemeinschaftliche Leistung), kriegt sogar sein Leben lang nur Vorsteuern zurück

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