Sehr geehrtes Forum,
Ich habe folgende Frage zum Formular zur Entfernungspauschale:
"aufgesucht an Tagen"
Was ist damit genau gemeint?
Sind damit die Tage gemeint an denen ich arbeiten war? Also die aufgesuchten Arbeitstage im Betrieb?
Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit an Arbeitstagen, die man sozusagen erfolgreich im Betrieb absolviert hat.
Beispiel:
1 Woche - 5 Werktage - davon erfolgreich absolviert 5 Werktage.
Hier würde ich angeben, dass ich 5 Werktage die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht habe.
oder:
5 Wochen - 25 Werktage - davon erfolgreich absolviert 15 Werktage.
Hier würde ich angeben, dass ich 15 Werktage die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht habe.
Hier kommt es also nur darauf an an wie vielen Tagen gearbeitet wurde.
oder:
Sind damit die Tage gemeint an denen ich tatsächlich produktiv auf der Arbeit gearbeitet habe bzw. die tatsächlich gearbeitete Arbeitszeit?
Beispiel:
1 Woche - 5 Werktage - 40 Stunden tatsächliche Arbeitszeit = ungefähr zwei Tage (aufgerundet).
Hier würde ich nachdem aufrunden zwei Tage angeben.
oder:
5 Wochen - 25 Werktage - 200 tatsächliche Arbeitszeit = ungefähr neun tage (aufgerundet).
Hier würde ich nachdem aufrunden neun Tage angeben.
Hier kommt es auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit an. Also wieviel eigentlich gearbeitet wurde.
Diese Beispiele unterscheiden sich natürlich von Ihrer Angaben alle, aber ich bin wirklich total verwirrt und wünsche mir eine Antwort auf meine Frage als auch keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Außerdem denke ich ich kann mir Zeit sparen, wenn ich meine Steuererklärung gewissenhaft ausfülle anstatt beim Rätsel raten falsche Angaben zu machen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich natürlich freuen. Vielleicht kennt ja jemand jemanden der jemanden kennt, der die Antwort kennt.
Mit freundlichen Grüßen
Euer CoolDog
Ich habe folgende Frage zum Formular zur Entfernungspauschale:
"aufgesucht an Tagen"
Was ist damit genau gemeint?
Sind damit die Tage gemeint an denen ich arbeiten war? Also die aufgesuchten Arbeitstage im Betrieb?
Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit an Arbeitstagen, die man sozusagen erfolgreich im Betrieb absolviert hat.
Beispiel:
1 Woche - 5 Werktage - davon erfolgreich absolviert 5 Werktage.
Hier würde ich angeben, dass ich 5 Werktage die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht habe.
oder:
5 Wochen - 25 Werktage - davon erfolgreich absolviert 15 Werktage.
Hier würde ich angeben, dass ich 15 Werktage die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht habe.
Hier kommt es also nur darauf an an wie vielen Tagen gearbeitet wurde.
oder:
Sind damit die Tage gemeint an denen ich tatsächlich produktiv auf der Arbeit gearbeitet habe bzw. die tatsächlich gearbeitete Arbeitszeit?
Beispiel:
1 Woche - 5 Werktage - 40 Stunden tatsächliche Arbeitszeit = ungefähr zwei Tage (aufgerundet).
Hier würde ich nachdem aufrunden zwei Tage angeben.
oder:
5 Wochen - 25 Werktage - 200 tatsächliche Arbeitszeit = ungefähr neun tage (aufgerundet).
Hier würde ich nachdem aufrunden neun Tage angeben.
Hier kommt es auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit an. Also wieviel eigentlich gearbeitet wurde.
Diese Beispiele unterscheiden sich natürlich von Ihrer Angaben alle, aber ich bin wirklich total verwirrt und wünsche mir eine Antwort auf meine Frage als auch keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Außerdem denke ich ich kann mir Zeit sparen, wenn ich meine Steuererklärung gewissenhaft ausfülle anstatt beim Rätsel raten falsche Angaben zu machen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich natürlich freuen. Vielleicht kennt ja jemand jemanden der jemanden kennt, der die Antwort kennt.
Mit freundlichen Grüßen
Euer CoolDog
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