Hallo zusammen,
ich bin freiberuflicher Künstler.
Ich habe eine Frage zu der Kategorie Geringfügige Wirtschaftsgüter in der EÜR 2023,
bzw. weiß ich den Unterschied nicht zu „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“.
Ich habe 2023 Anschaffungen gehabt, die ich komplett absetzen möchte und nicht abschreiben.
Ich habe für Auftritte eine akkubetriebene Box für meinen Gesang gekauft (699 € brutto).
Später im Jahr ein Headset (599 € brutto). Im Laufe des Jahres noch eine zweite akkubetriebene Box (799 € brutto).
Alles ist beweglich und nutzt sich über die Zeit ab und alles lässt sich separat betreiben, kann aber auch als Komplettmusikanlage genutzt werden. Ich betreibe das bisher aber alles separat. Sind das jetzt GWG? Und wie trage ich das in die EÜR ein, wenn ich, wie in diesem Falle, 3 geringfügige Wirtschaftsgüter habe? Oder passen diese Anschaffungen besser in die Kategorie „Übrige…“ ?
Ich wäre sehr dankbar, könnte mir jemand helfen.
ich bin freiberuflicher Künstler.
Ich habe eine Frage zu der Kategorie Geringfügige Wirtschaftsgüter in der EÜR 2023,
bzw. weiß ich den Unterschied nicht zu „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“.
Ich habe 2023 Anschaffungen gehabt, die ich komplett absetzen möchte und nicht abschreiben.
Ich habe für Auftritte eine akkubetriebene Box für meinen Gesang gekauft (699 € brutto).
Später im Jahr ein Headset (599 € brutto). Im Laufe des Jahres noch eine zweite akkubetriebene Box (799 € brutto).
Alles ist beweglich und nutzt sich über die Zeit ab und alles lässt sich separat betreiben, kann aber auch als Komplettmusikanlage genutzt werden. Ich betreibe das bisher aber alles separat. Sind das jetzt GWG? Und wie trage ich das in die EÜR ein, wenn ich, wie in diesem Falle, 3 geringfügige Wirtschaftsgüter habe? Oder passen diese Anschaffungen besser in die Kategorie „Übrige…“ ?
Ich wäre sehr dankbar, könnte mir jemand helfen.
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