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Frage zu GWG

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    Frage zu GWG

    Hallo zusammen,
    ich bin freiberuflicher Künstler.
    Ich habe eine Frage zu der Kategorie Geringfügige Wirtschaftsgüter in der EÜR 2023,
    bzw. weiß ich den Unterschied nicht zu „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“.
    Ich habe 2023 Anschaffungen gehabt, die ich komplett absetzen möchte und nicht abschreiben.
    Ich habe für Auftritte eine akkubetriebene Box für meinen Gesang gekauft (699 € brutto).
    Später im Jahr ein Headset (599 € brutto). Im Laufe des Jahres noch eine zweite akkubetriebene Box (799 € brutto).
    Alles ist beweglich und nutzt sich über die Zeit ab und alles lässt sich separat betreiben, kann aber auch als Komplettmusikanlage genutzt werden. Ich betreibe das bisher aber alles separat. Sind das jetzt GWG? Und wie trage ich das in die EÜR ein, wenn ich, wie in diesem Falle, 3 geringfügige Wirtschaftsgüter habe? Oder passen diese Anschaffungen besser in die Kategorie „Übrige…“ ?
    Ich wäre sehr dankbar, könnte mir jemand helfen.

    #2
    Das sind alles GWG, da sie unter 800 € gekostet haben und selbständig nutzbar sind.

    Zu beachten ist lediglich, dass der Sofortabzug von GWG unter 800 € und die Bildung eines "Sammelpostens" für Anschaffungen von 250 bis 1.000 € im gleichen Jahr nicht parallel genutzt werden darf. Aber diese Sammelpostenregelung rentiert sich seit der Anhebung der GWG-Grenze auf 800 € sowieso nur noch in wenigen Fällen.

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Wenn mir noch die Frage erlaubt ist. Wenn ich das richtig verstehe, ist ein Sammleposten, eine "kann" Option, oder? Ich könnte es über mehrere Jahre als Sammelposten abschreiben. Ich würde jetzt einfach in die EÜR, unter GWG für meine Anschaffungen 2097€ eintragen.

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        #4
        Man muss sich Jahr für Jahr entscheiden ob man die Sammelposten-Regelung anwendet oder nicht. Wenn man es macht, dann muss man alle Anschaffungen von >250 bis <1000 € zusammenrechnen und auf 5 Jahre abschreiben. Wenn man es nicht macht kann man Anlagegüter bis 800 € sofort abschreiben. Anschaffungen über 800 €, also auch die von 800 - 1000 €, müssen mit ihrer gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 08.10.2024, 16:34.

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