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    Angabe von Gewinn und Entnahmen

    Ich habe eine GbR mit 2 weiteren Personen. Wir haben einen Gewinn auf das Jahr von 60.000 € erwirtschaftet. Anteilig also pro Person 20.000€
    Haben uns aber selbst nur 5.000 Euro ausbezahlt. Wie muss ich das in Elster angeben?

    #2
    Hallo michaeldelle!

    Das Elster-Portal ist nur ein "staatliches digitales Erfassungs-Angebot" ...

    Die hotline hat mir das mal so erklärt:

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihnen für das Portal Mein ELSTER, als auch die Hotline sowie nachgelagerte Supportfunktionen, keine steuerberatende Hilfe leisten dürfen.

    Den Mitarbeitern der Hotline ist es gesetzlich untersagt, Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten zu beantworten.

    Das Portal Mein ELSTER sind für alle gedacht, die auch die Erklärungsvordrucke auf Papier ohne weitergehende Hilfe ausfüllen können.

    Für Steuerzahler, die mehr Hilfe benötigen, gibt es diverse Programme, die ebenfalls die elektronische Datenübermittlung mit ELSTER unterstützen. Diese Programme bieten einen Interviewmodus beim Erstellen der Steuererklärung an und helfen Ihnen somit beim direkten Ausfüllen der Formulare.

    Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren unbeantworteten Fragen, an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. Besteht darüber hinaus noch Beratungsbedarf, wenden Sie sich bitte an einen steuerlichen Berater Ihrer Wahl (Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater).

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      #3
      Auszahlungen von Einzelunternehmern und Personengesellschaften sind einfach "Privatentnahmen". Da gibts in EÜR und E-Bilanz passende Felder dafür.

      Steuerlich spielen solche Ein- und Auszahlungen eh keine Rolle (*) - das ist rein informatorisch.

      (*) bevor einer schreibt, dass das nicht (immer) stimmt: ...außer in den Fällen, in denen man sich mehr auszahlt als man Gewinn gemacht hat, dadurch das Konto überzieht, und Dispo-Zinsen anfallen, die man als Betriebsausgabe absetzen will.

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        #4
        Da gibts in EÜR und E-Bilanz passende Felder dafür.
        In der EÜR können nur Einzelunternehmer ihre Entnahmen erklären, bei einer GbR erfolgt das m. W. in der Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ah, ja, richtig:

          elster266.png
          Danke für die Korrektur - bin nicht so der große EÜR-Auskenner...

          Für GbR habe ich das allerdings weder in ESt 1 B noch in FB gefunden - vielleicht gibt's das da gar nicht?! (Nur aus wissenschaftlichem Interesse... habe keinen realen Anwendungsfall dafür.)

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