innergemeinschaftliche Rechnung ohne Mehrwertsteuer

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  • myrto
    Neuer Benutzer
    • 08.10.2024
    • 5

    #1

    innergemeinschaftliche Rechnung ohne Mehrwertsteuer

    Hallo,
    ich mache meine Umsatzsteuer-Voranmeldung in Elster und ich habe eine Frage bitte.

    Ich habe die Antworten auf ähnliche Fragen bereits gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob sie auch auf mich zutreffen.

    Ich habe für meine Website ein Unternehmen in Griechenland (EU) bezahlt und die Rechnung ist steuerfrei. Ich weiß, ich sollte 19 % nach Deutschland zahlen und es dann zurücknehmen. Trage ich auf Seite 5 Zeile 29 Nummer 46 den Nettobetrag und in Zeile 29 Nummer 47 den Steuerbetrag ein?
    Oder gibt es keine Steuer, weil es sich um eine Dienstleistung handelt?
    Oder habe ich total falsch verstanden?
    Oder kann ich auch die Rechnung weg lassen?

    Vielen Dank im Voraus



  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Richtig wäre m. E. Zeile 24 / Feld 89 für den gezahlten Nettobetrag (daraus errechnet das Formular automatisch 19% geschuldete USt) und Zeile 40 Feld 89 für den Umsatzsteuerbetrag, der zugleich wieder als Vorsteuer abgezogen werden kann. Im Ergebnis sollte dieser Vorgang daher neutral sein.

    Kommentar

    • myrto
      Neuer Benutzer
      • 08.10.2024
      • 5

      #3
      Danke Teleper für deine Antwort.

      Ist das Hosting und die Registrierung einer Website nicht eine Dienstleistung? Es handelt sich nicht um ein physisches Produkt.


      Produkte vs. Dienstleistungen


      Der innergemeinschaftliche Erwerb bezieht sich nur auf den Einkauf von physischen Waren, Gegenständen und Produkten und nicht auf den Einkauf von Dienstleistungen. Hier greifen andere Regelungen. Ebenso gilt die Regelung nur für Geschäfte zwischen Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten (Gemeinschaftsgebiet), nicht für den Einkauf aus Drittländern.


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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15394

        #4
        Das seh ich genauso, es handelt sich hier nicht um einen Erwerb. Zeile 29 sollte also richtig sein.

        Kommentar

        • mhanft
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2006
          • 1703

          #5
          Ja, Nummer 46/47 ist richtig. Und die Vorsteuer in Nummer 67. (Zeilwen weiß ich grad nicht auswendig).

          PS: Wenn die Leistung aus Nicht-EU bezogen wird, wär's 84/85 statt 46/47 (und 67 bleibt gleich).

          Kommentar

          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Ja, Nummer 46/47 ist richtig. Und die Vorsteuer in Nummer 67. (Zeilen weiß ich grad nicht auswendig).
            .
            Alles richtig, ich habe übersehen dass es um eine Dienstleistung ging. Die Zeilen sind 29 und 40.
            Zuletzt geändert von Telepeter; 08.10.2024, 19:22.

            Kommentar

            • myrto
              Neuer Benutzer
              • 08.10.2024
              • 5

              #7
              Vielen Dank an euch alle!!

              Kommentar

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