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Falsche Steuerklasse 6, obwohl korrekt nach 1 versteuert

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    Falsche Steuerklasse 6, obwohl korrekt nach 1 versteuert

    Hallo,

    ich bin und war schon immer Steuerklasse I. Im Dezember 2023 hat mein Arbeitgerber? die Steuerklasse auf sechs geändert und zu viel veranlagt. Im Januar haben sie es zurück auf Steuerklasse 1 geändert und mir die zu viel abgezogenen Steuern mit der Januarabrechnung zurück gezahlt. In meinen Lohnsteuerauszug steht nun leider auch Steuerklasse 6.
    Trage ich in Elster das nun in die Steuerklasse I bis V ein oder muss das bei VI eingetragen werden, weil es so auf dem Auszug steht (auch wenn ich eigentlich in I bin)?
    Und was trage ich oben bei 1.4. Angabe zum Lohn ein? Nach meinem Verständnis hätte ich die Angaben zu den Löhnen bei Klasse VI eingetragen und oben bei 1.4 auf Klasse I korrigiert.

    Ich möchte natürlich alles korrekt machen und würde mich deshalb sehr über eure Hilfe freuen.
    Zuletzt geändert von Lorli; 11.10.2024, 22:06.

    #2
    Du tippst einfach das ab, was in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht bzw. nutzt den Bescheinigungsabruf. Welche Steuerklssse in der Einkommensteuererklärung steht ist egal.

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      #3
      Hallo,

      Im Januar haben sie es zurück auf Steuerklasse 1 geändert und mir die zu viel abgezogenen Steuern mit der Januarabrechnung zurück gezahlt.
      Wenn das wirklich die Abrechnung für Januar war und nicht die für Dezember (die man meist Anfang/Mitte Januar erhält), dann kann ich mir nicht erklären, was der Arbeitgeber da gemacht hat.

      Aber für dich ist das ziemlich egal, du tippst wie schon gesagr die Lohnsteuerbescheinigung(en) ab, fertig. Die Steuerklasse ist übrigens für die Steuerberechnung beim Finanzamt völlkommen belanglos.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Hallo Lorli ,

        Zitat von Lorli Beitrag anzeigen
        die zu viel abgezogenen Steuern mit der Januarabrechnung zurück gezahlt.
        Ich glaube auch, hier handelt es sich um die Dezemberabrechnung, bei der ein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt wurde.
        Wie auch immer, mach einfach wie Kloebi und reckoner bereits empfohlen haben und gib die Werte der
        Lohnsteuerbescheinigungen ein, was anderes hast du ja nicht.

        Die Lohnsteuerklassen sind ja nur für die Optimierung der Lohnsteuer während des laufenden Jahres wichtig.

        Bei der Einkommensteuererklärung werden dann, außer den Löhnen, auch alle anderen Einkommensarten, wie Zinsen oder Mieteinnahmen etc.
        zusammen betrachtet und so das zu versteuernde Einkommen errechnet, sowie der Einkommensteuerbescheid erstellt.
        Nur dessen Zahlen und Anordnungen sind dann massgebend. (falls er keine Fehler enthält)

        Gruß - Hans

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          #5
          Da ich verbeamtet bin und wir am Monatsanfang unser Gehalt bekommen, ist das wirklich eine Abrechnung aus Januar für Februar gewesen.

          Ich habe das Ganze jetzt aber entsprechend eurer Anregungen umgesetzt.
          Vielen Dank für eure Unterstützung.

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