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Bescheidabruf über ELSTER inkorrekt

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    Bescheidabruf über ELSTER inkorrekt

    Der ELSTER-Bescheidabruf unterscheidet sich eklatant von dem vom FinAmt Wilhelmshaven übermittelten Bescheid in Papierform. Lt. Auskunft Finanzamt WHV "schätzt" ELSTER nur (!). Gemäß email-Ankündigung des elektronischen Bescheides wird dieser aber angeblich vom Finanzamt bereitgestellt. Ist das FinAmt WHV nicht in der Lage, ELSTER korrekt mit Daten zu versorgen??

    #2
    https://forum.elster.de/anwenderforu...bzw-fehlerhaft

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      #3
      Hallo rosenberg.alex@ewe.net

      neben dem Bescheiddatenabruf_Einkommensteuer, den du vermutlich meinst, befindet sich in deinem Postfach auch der
      Vergleich_Bescheiddatenabruf_Einkommensteuer der dir die einzelnen Beträge gegenüberstellt. Hier siehst du dann ja die Abweichungen.
      Vielleicht ist ja vom FA irgendwas aus deiner Erklärung nicht genehmigt worden, Handwerkerrechnung oder dergleichen.
      Eventuell hast du ja irgend eine Höchstgrenze überschritten. Genau das erkennst du in dieser Gegenüberstellung.

      Das Ergebnis der Elster-Vorausberechnung würde ich daher sowieso eher als Schätzung betrachten und nicht als Gebot.

      Gruß - Hans

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        #4
        Das Ergebnis der Elster-Vorausberechnung würde ich daher sowieso eher als Schätzung betrachten und nicht als Gebot.
        Was die Zahlen angeht, hat es bei uns in der Zeit, in der ich den Service nutze, nur einmal eine Abweichung gegeben. Die betraf die EPP 2022,

        bei der sich das Programm des FA fälschlich zu meinen Gunsten vertan hat und mir die EPP deshalb zweimal zugebilligt hat.

        Es gab zwar Personen, denen die EPP zweimal zustand, aber ich gehörte nach meiner Kenntnis der Rechtsvorschriften nicht dazu.

        Die Vorausberechnung von Mein ELSTER hat mir die EPP deshalb auch nur einmal zugebilligt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24 ,

          die Zahlen mögen ja meistens richtig sein, trotzdem kann ja bei der Entscheidungsfindung im FA etwas nicht so genehmigt werden,
          wie der Antragsteller sich das bei der Erklärung gedacht hat und schon kommen Differenzen auf.
          Diese würden dann eben in dem oben genannten Vergleich auftauchen und auch erleutert werden.

          Für mich ist daher die Vorberechnung nicht so wichtig, ich hab ja auch nicht viel - erst der Bescheid gibt Sicherheit, was Sache ist!

          Gruß - Hans

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            #6
            Zitat von rosenberg.alex@ewe.net Beitrag anzeigen
            Der ELSTER-Bescheidabruf unterscheidet sich eklatant von dem vom FinAmt Wilhelmshaven übermittelten Bescheid in Papierform. Lt. Auskunft Finanzamt WHV "schätzt" ELSTER nur (!). Gemäß email-Ankündigung des elektronischen Bescheides wird dieser aber angeblich vom Finanzamt bereitgestellt. Ist das FinAmt WHV nicht in der Lage, ELSTER korrekt mit Daten zu versorgen??
            Wenn du einen Bescheid in Papier erhalten hast, dann ist nur dieser gültig und die die elektronischen Daten nur ein zusätzlicher Service ohne Rechtskraft.
            Anders siehte s aus, wenn die elektronische Bekanntgabe beantragt wurde und du den tatsächlcihen Bescheid nur noch über ELSTER beziehst.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              .
              Anders siehte s aus, wenn die elektronische Bekanntgabe beantragt wurde und du den tatsächlcihen Bescheid nur noch über ELSTER beziehst.
              Nein, auch dann ist zwischen dem eigentlichen Bescheid und den Bescheiddaten zu unterscheiden. Wobei letztere recht sinnfrei sind, wenn eh der echte Bescheid elektronisch vorliegt und daher eigentlich nur der Vergleich interessant ist.

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                #8
                Zwischen Bescheiddaten und dem eigentlichen Bescheid sind nur die Erläuterungen und die Darstellung etwas anders. Die Höhe der Steuer sollte gleich sein. Die Elstervorausberechnung ist ja wieder was anderes, die wurde ja noch nicht vom FA geprüft, sondern besteht nur aus deinen Eingaben.

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                  #9
                  Hallo,

                  wenn uns der Fragesteller mal mitteilen würde, was genau sich denn da eklatant unterscheidet, dann könnten wir vielleicht auch sagen, ob das normal ist.

                  Ich möchte fast wetten, dass es nur unbedeutende Dinge sind ...

                  Das Ergebnis der Elster-Vorausberechnung würde ich daher sowieso eher als Schätzung betrachten und nicht als Gebot.
                  Richtig. Wenn man etwas als Schätzung bezeichnen kann dann ist das diese Berechnung. Sie basiert ja auch vollständig auf den eingegebenen Daten, das kann ja alles falsch sein.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Zwischen Bescheiddaten und dem eigentlichen Bescheid sind nur die Erläuterungen und die Darstellung etwas anders. Die Höhe der Steuer sollte gleich sein. Die Elstervorausberechnung ist ja wieder was anderes, die wurde ja noch nicht vom FA geprüft, sondern besteht nur aus deinen Eingaben.
                    Um die Vorausberechnung geht es ja offenbar nicht, weswegen die Aussage des FA WHV, es wäre nur eine Schätzung, letztlich ins Leere geht.

                    Letztlich sollten die Daten aus dem eigentlichen Bescheid und die aus der Bescheiddatendarstellung natürlich identisch sein (modulo Berücksichtigung von Vorauszahlungen, Verrechnungen mit anderen Bescheiden etc.), aber der wesentliche Unterschied ist:

                    der elektronische bekanntgegebene Bescheid kommt als fertiges Dokument und entspricht 1:1 dem, was man sonst auf Papier bekommen hätte.

                    Bei den Bescheiddaten kommt nur der Datensatz und die Darstellung bleibt Elster überlassen. Und ohne, dass ich persönllich davon betroffen gewesen wäre, gibt es hier doch ab und zu Berichte, dass da mal Zahlen verschluckt werden o.ä.

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                      #11
                      Hallo rosenberg.alex@ewe.net!

                      Es ist zu unterscheiden zwischen "Ergebnis-Differenzen" und "formale Ansicht-/Ausdruck-/Darstellungs-Differenzen".

                      Es ist zu unterscheiden zwischen "unverbindlichen Bescheiddaten", die jeder ungefragt digital ins EOP gesendet bekommt, und der Funktion "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden" (dann entfällt der verbindliche Papierbescheid, der digitale Bescheid ist dann verbindlich).

                      Alles Weitere, was es dazu zu sagen gibt, ist im Link L. E. Fant zu finden!

                      Also was macht der Praktiker?

                      1. Ich kann die Aussage von Charlie24 zu 100,00% bestätigen: Die Steuerberechnung des EOP-ESt-Programmes war noch nie falsch!

                      2. Deshalb "schenkt" sich der Praktiker das "digitale Gedöns", sondern schaut nur den verbindlichen (!) Bescheid an und vergleicht eine (!) einzige (!) Zahl: Die Ergebnissumme lt. Steuerberechnung mit der Ergebnissumme auf dem verbindlichen Bescheid.

                      3. Und erst bei Abweichungen ist es sinnvoll, den Soll-Ist-Vergleich anzusehen, weil man damit die Differenz schneller findet.

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                        #12
                        Hallo rosenberg.alex@ewe.net bis Uwe64

                        ich denke, wir sind uns hier alle sehr einig, dass nur zählt, was im "verbindlichen Bescheid" steht.
                        Gibt es Differenzen, so werden diese ja auch immer am Ende des "verbindlichen Bescheides", vor dem Dienstsiegel, erläutert!

                        Trotzdem vielleich der eine oder andere gegen etwas "digitales" ist, rate ich jedem die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" zuzustimmen.
                        Man erhält den verbindlichen Bescheid schneller, er kostet dann weder Papier noch Porto. Außerdem kann man den elektronischen Bescheid
                        aus dem Postfach in ein neues Formular einladen, was überprüfen oder rumprobieren. Man kann ihn digital als pdf ablegen und wer's unbedingt
                        papierern braucht, auch ausdrucken!!! Ich muß ihn jedenfalls nicht mehr einscannen - aber jeder wie er will!


                        Gruß - Hans

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          ich denke, wir sind uns hier alle sehr einig, dass nur zählt, was im "verbindlichen Bescheid" steht.
                          Ja, unabhängig davon, ob er Bescheid auf Papier oder elektronisch bekannt gegeben wird.

                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          Gibt es Differenzen, so werden diese ja auch immer am Ende des "verbindlichen Bescheides", vor dem Dienstsiegel, erläutert!
                          Du redest immer noch von Differenzen zwischen dem Bescheid und der Erklärung, die natürlich im Bescheid erläutert werden.

                          Darum geht es in diesem Thread nicht!

                          Es geht ausweislich des Eingangsbeitrags um Differenzen zwischen dem, was im Bescheid steht (unabhängig davon, ob dieser auf Papier oder elektronisch bekanntgegeben wurde) und den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Bescheiddaten. Diese als eklatant bezeichneten Unterschiede wurden auch auf Nachfrage nicht näher spezifiziert, insofern sind uns die Hände gebunden, aber es bringt nichts, den Sachverhalt zu verändern und über Abweichungen des FA von den erklärten Daten zu reden.

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                            #14
                            Hallo multi,

                            die Beiträge in so einem Thread zielen nie immer genau in die Mitte, der eine beleuchtet mehr rechts, der andere weicht etwas nach links ab,
                            dann hoffen wir mal, dass sich der Urheber rosenberg.alex@ewe.net , doch noch meldet.
                            Wichtig ist, dass wir insgesamt beim Thema bleiben und respektvoll miteinander umgehen.

                            Gruß - Hans

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Hans53!

                              Trotzdem vielleich der eine oder andere gegen etwas "digitales" ist, rate ich jedem die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" zuzustimmen.
                              Man erhält den verbindlichen Bescheid schneller, er kostet dann weder Papier noch Porto.
                              Ich weiß nicht, welcher Generation Sie angehören - vielleicht der Generation, die das Smartphone nicht mehr aus der Hand legt, eine Smartwatch am Handgelenk trägt, den PC 24/7 durchlaufen läßt, das eMail-Postfach jeden Tag auf Posteingang prüft .. !?

                              Wer nicht so technikaffin/-besessen ist, bleibt besser beim Papierbescheid!

                              Und das mit den "ersparten Kosten": Nee, Null-Komma-Nix ersparte Kosten, sondern nur eine Verlagerung: Kein Porto und Papier beim Staat, stattdessen EDV-Speicherkosten auf staatlicher Seite für die nächsten 10 Jahre, weitere Kosten auf der Seite des Nutzers durch ständiges Online-sein ...

                              Jedem wie es gefällt - recherchieren Sie mal im Internet "Nomophobie" - dann verstehen Sie meine äußerst kritische Haltung zu dieser "wahnsinnigen" Voll-Digitalisierung !

                              Und hier auch noch ein interessanter Artikel zum Thema "Digitalisierung = Kostenersparnis und Umweltschonung":
                              https://praxistipps.focus.de/e-mail-...ro-mail_149421

                              Und das hier - betrifft "den Gipfel der von jedem anscheinend so sehr herbeigesehnten Volldigitalisierung, bis zur jedem zur Verfügung stehenden KI":
                              https://www.wiwo.de/unternehmen/it/e.../30003896.html

                              Was für ein Irrsinn!
                              Zuletzt geändert von Uwe64; 11.10.2024, 19:57.

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