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ESt Anlage V 2024: eingenommene Umsatzsteuer in Zeile 27 oder 78?

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    ESt Anlage V 2024: eingenommene Umsatzsteuer in Zeile 27 oder 78?

    Momentan rätsele ich in der Version 2024 der Anlage V, wo ich denn die an das FA weitergereichte Umsatzsteuer bei Vermietung eintragen soll:
    Zeile 27: Sonstge Einnahmen - vereinnahmte Umsatzsteuer
    oder
    Seite 15 - Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer,Zeile 78:durch direkte Zuordnung ermittelt ??

    Das ist nun für einen Steuerlaien nicht mehr verständlich.
    Ich sehe nun, dass der Eintrag in Zeile 27 die zu versteuernden Einnahmen erhöht, in Zeile 78 diese verringert.
    Dann tippe ich doch mal auf Zeile 78 zum Eintragen.

    Vielleicht hat schon jemand das besser verstanden.
    Man dankt.
    Zuletzt geändert von Geldsucher; 11.10.2024, 01:18.

    #2
    Was ist daran nicht zu verstehen, es steht doch eindeutig dabei:
    Zeile 27 Einnahmen - die Umsatzsteuer die du von deinen Mietern vereinnahmt hast
    Seite 15 - die Umsatzsteuer welche du an das Finazamt bereist bezahlt hast
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Danke, jetzt wo du das so schreibst, verstehe ich das so, dass
      ich beide Einträge füllen soll.
      Wobei die beiden Einträge unterschiedlich sein können, wenn die Umsatzsteuerabrechnung für das betreffende Jahr noch nicht durchgeführt wurde.
      Dann mache ich mal.

      Schönes Wochenende.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Geldsucher Beitrag anzeigen
        Wobei die beiden Einträge unterschiedlich sein können, wenn die Umsatzsteuerabrechnung für das betreffende Jahr noch nicht durchgeführt wurde.
        Genau so isses.

        Kommentar

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