Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

USt. Voranmeldung - wie Reverse Charge Gutschrift buchen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    USt. Voranmeldung - wie Reverse Charge Gutschrift buchen?

    Hallo zusammen,

    ich habe als deutscher umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer an einen inländischen Schrotthändler Stahlschrott geliefert. Mir wurde der Betrag überwiesen und eine Gutschrift ausgestellt, auf der auch meine USt.-IdNr. enthalten ist mit dem Hinweis:
    "Die Rechnungsposition enthält keine Umsatzsteuer. Die Steuer wird gemäß §13b UStG vom Leistungsempfänger geschuldet."

    Leistungsempfänger ist so wie ich das verstehe der Gutschriftersteller (= mein Schrotthändler).
    Wenn ich das richtig verstehe, muss ich für diese Einnahme jetzt keine Umsatzsteuer abführen.

    ABER wo und wie buche ich diese Einnahme in MeinElster korrekt?

    Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich habe schon wirklich lange danach im Netz gestöbert und nichts gefunden was den speziellen Fall einer Gutschrift angeht. Wirklich NICHTS außer in verschiedenen Foren zu spezieller Steuer-Software wie man das dort bucht, jedoch nichts zu Elster.

    Ich nehme doch an, dass ich deratige Einnahmen sowohl in der USt.-Voranmeldung als auch in der Ust.-Jahreserklärung buchen muss?

    viele Grüße!
    Jo

    #2
    Die Umsätze nach § 13b findest Du auf Seite 6 der Voranmeldung.

    Kommentar


      #3
      Ich danke dir! So viel ist jetzt klar, dort steht:
      33
      Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet


      Also trage ich dort den Betrag ein, der auf der Gutschrift steht. OK. In der Jahreserklärung finde ich sicherlich auch ein entsprechendes Feld, das sollte kein Problem sein.

      Nun muss ich das Ganze doch sicher auch noch in der EÜR gesondert behandeln? Zu den umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen gehört die Gutschrift ja nicht.
      Ich habe mal die EÜR durchgesehen, dort gibt es folgendes Feld:
      15
      Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0 % unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

      Da sollte für das betreffende Jahr dann die Summe da reinkommen, wenn ich das richtig sehe?

      Grüßle Jo

      Kommentar


        #4
        Ja, so sehe ich das auch!

        Kommentar

        Lädt...
        X