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Steuererklärung Steuerklasse 2 Alleinerziehende

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    Steuererklärung Steuerklasse 2 Alleinerziehende

    Hallo zusammen.

    ich habe ein Problem mit der Steuererklärung in Elster.
    Ich bin von meiner Frau seit 2 Jahren getrennt, das heißt, dass wir keine Zusammenveranlagung machen dürfen. Wir haben 2 Kinder, die bei Ex leben.
    Ich habe meine Steuererklärung im Frühling fertig gemacht, in der ich die Einzelveranlagung markiert habe. Ich habe die Daten der Trauung und der Trennung eingetragen, in der Anlage Kinder habe 2 Kinder mit jeweils 125€ des Kindergeldes eingetragen, aber keine Betreuungskosten und keinen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ich habe auch eingegeben, dass Kinder bei ihr wohnen.
    Ich habe Steuerklasse 1 und zum Schluss hatte ich die Erstattung von ca. 30€
    Jetzt versuche ich die Steuererklärung für sie machen, da sie mich darum gebeten hat.
    Sie hat Steuerklasse 2. Auch die Anlage Kind für 2 Kinder genauso ausgefüllt, aber dazu der Entlastungsbetrag vervollständigt.
    Ich muss sie als Person A eingeben und keine Daten der Hochzeit und Trennung schreiben, damit überhaupt die Einzelveranlagung von Elster akzeptiert wird.
    Zweitens zeigt die Software beim Prüfen eine Nachzahlung in Höhe von 1000€ obwohl sie Teilzeit arbeitet.
    Ich habe einen Test gemacht und die Zusammenveranlagung gemacht, aber ohne meine Lohn- und Steuerdaten. In diesem Falle hat Elster die Erstattung von 600€ gezeigt.
    Was läuft hier schief??
    Vielen Dank für Eure Beratung.

    #2
    Ihr solltet bei beiden Steuererklärungen gar nichts bei der Art der Veranlagung ankreuzen, auch nicht Einzelveranlagung. Das macht nämlich nur Sinn, wenn man noch ein Wahlrecht hat, also prinzipiell die Zusammenveranlagung möglich wäre.
    Und natürlich nur die jeweilige Person, für die die Steuererklärung gilt, als "Person A" eintragen, sonst niemand. Der jeweils andere Elternteil taucht nur in der Anlage Kind auf!

    Vielleicht löst das schon das Problem bei Deiner Ex und der Entlastungsbetrag wird in der Steuerberechnung berücksichtigt.

    Ansonsten noch mal prüfen ob bei ihr in der Anlage Kind wirklich alles richtig eingetragen wurde. Sie muss "echte" Alleinerziehende sein, d. h. in ihrem Haushalt darf sich außer ihr und den Kindern niemand befinden, für den es keinen Kinderfreibetrag gibt.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 14.10.2024, 19:35.

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      #3
      Danke für die Tipps.
      Ich glaube, ich habe schon alle Variante ausprobiert, aber ich werde alles noch einmal checken.

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        #4
        Vor allem bei ihr darauf achten dass die Anlage Kind wirklich vollständig ausgefüllt wurde, auch außerhalb des Bereiches wo es um den Entlastungsbetrag geht. Insbesondere die Geburtsdaten, Zeiten der Haushaltszugehörigkeit der Kinder usw.

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          #5
          Ich habe alles nach deinen Tipps gecheckt und ausgefüllt und es hat geklappt!
          Vielen Dank nochmals, LG.

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