Hi,
Habe da eine Frage. Als Rentner beziehe ich xxxx Euro Rente. Nun wollte ich als Rentner das erste mal eine Steuererklärung abgeben.
Und zwar für die letzten 4 Jahre. Als von 2020-2024. Ich habe das im Elster Programm als außergewöhnliche Belastung angegeben.
Ich habe für jedes Jahr nun eine Nachzahlung in Höhe von 50-60 Euro. Mein Ehegattenunterhalt beträgt 129 Euro im Monat.
Bei meinem Einspruch hat nun das Finanzamt darauf reagiert und meinte ich habe das fälschlicherweise nicht als Sonderausgabenneingegeben. Bei außergewöhnliche Belastung ergeben sich keine steuerlichen Vorteile.
Warum das? Wenn ich pro Jahr über 1400 Euro Unterhalt gezahlt habe?
Die Frage ist, wieviel würde das bringen, wenn ich das nun in Aonderausgaben nachtragen.
Die Anlage U kann ich ausfüllen. Auch von der getrennt lebenden Ehefrau alles bekommen. Sie bezieht Grundsicherung im Alter und hätte wohl keine steuerliche Nachteile.
Wieso hat das nur dann steuerliche Auswirkung wenn es unter Sonderausgaben eingetragen wird?
Das Finanzamtvwartet nun auf eine Antwort, ob ich den Einspruch aufrechterhalten will.
Was wäre das beste. 2x Anlage U ausfüllen und als Sonderausgaben nachreichen?
Oder Einspruch zurücknehmen weil auch dadurch keine Rückerstattung herausspringen würde?
Danke für die Klarstellung
Habe da eine Frage. Als Rentner beziehe ich xxxx Euro Rente. Nun wollte ich als Rentner das erste mal eine Steuererklärung abgeben.
Und zwar für die letzten 4 Jahre. Als von 2020-2024. Ich habe das im Elster Programm als außergewöhnliche Belastung angegeben.
Ich habe für jedes Jahr nun eine Nachzahlung in Höhe von 50-60 Euro. Mein Ehegattenunterhalt beträgt 129 Euro im Monat.
Bei meinem Einspruch hat nun das Finanzamt darauf reagiert und meinte ich habe das fälschlicherweise nicht als Sonderausgabenneingegeben. Bei außergewöhnliche Belastung ergeben sich keine steuerlichen Vorteile.
Warum das? Wenn ich pro Jahr über 1400 Euro Unterhalt gezahlt habe?
Die Frage ist, wieviel würde das bringen, wenn ich das nun in Aonderausgaben nachtragen.
Die Anlage U kann ich ausfüllen. Auch von der getrennt lebenden Ehefrau alles bekommen. Sie bezieht Grundsicherung im Alter und hätte wohl keine steuerliche Nachteile.
Wieso hat das nur dann steuerliche Auswirkung wenn es unter Sonderausgaben eingetragen wird?
Das Finanzamtvwartet nun auf eine Antwort, ob ich den Einspruch aufrechterhalten will.
Was wäre das beste. 2x Anlage U ausfüllen und als Sonderausgaben nachreichen?
Oder Einspruch zurücknehmen weil auch dadurch keine Rückerstattung herausspringen würde?
Danke für die Klarstellung
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