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Rentner Ehegattenunterhalt getrenntlebende Ehefrau

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    Rentner Ehegattenunterhalt getrenntlebende Ehefrau

    Hi,

    Habe da eine Frage. Als Rentner beziehe ich xxxx Euro Rente. Nun wollte ich als Rentner das erste mal eine Steuererklärung abgeben.
    Und zwar für die letzten 4 Jahre. Als von 2020-2024. Ich habe das im Elster Programm als außergewöhnliche Belastung angegeben.
    Ich habe für jedes Jahr nun eine Nachzahlung in Höhe von 50-60 Euro. Mein Ehegattenunterhalt beträgt 129 Euro im Monat.

    Bei meinem Einspruch hat nun das Finanzamt darauf reagiert und meinte ich habe das fälschlicherweise nicht als Sonderausgabenneingegeben. Bei außergewöhnliche Belastung ergeben sich keine steuerlichen Vorteile.

    Warum das? Wenn ich pro Jahr über 1400 Euro Unterhalt gezahlt habe?

    Die Frage ist, wieviel würde das bringen, wenn ich das nun in Aonderausgaben nachtragen.
    Die Anlage U kann ich ausfüllen. Auch von der getrennt lebenden Ehefrau alles bekommen. Sie bezieht Grundsicherung im Alter und hätte wohl keine steuerliche Nachteile.

    Wieso hat das nur dann steuerliche Auswirkung wenn es unter Sonderausgaben eingetragen wird?

    Das Finanzamtvwartet nun auf eine Antwort, ob ich den Einspruch aufrechterhalten will.

    Was wäre das beste. 2x Anlage U ausfüllen und als Sonderausgaben nachreichen?

    Oder Einspruch zurücknehmen weil auch dadurch keine Rückerstattung herausspringen würde?

    Danke für die Klarstellung

    #2
    Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
    Wieso hat das nur dann steuerliche Auswirkung wenn es unter Sonderausgaben eingetragen wird?
    Was ist das denn für eine Frage? Ehegattenunterhalt ist nun mal keine außergewöhnliche Belastung. Davon abgesehen werden die durch Außergewöhnliche Belastungen abziehbaren Beträge doch vollkommen anders berechnet!

    Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
    wieviel würde das bringen, wenn ich das nun in Aonderausgaben nachtragen
    Das siehst Du doch in der Steuerberechnung.

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      #3
      Hi,

      da es ja falsch eingetragen wurde, kann ich das auch nicht einsehen. Aktuell geht es ja darum ob ich den Einspruch fällen lasse, oder aufrechterhalten will. Wenn die Arbeit höher ist als der Nutzen, dann spare ich mir die Steuererklärung.

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        #4
        Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
        da es ja falsch eingetragen wurde, kann ich das auch nicht einsehen
        Da seh ich jetzt keinen Zusammenhang. Jede abgeschickte Steuererklärung kann man in Mein Elster wieder einsehen, wenn man sie nicht gelöscht hat. Aber die Berechnung ohne Sonderausgaben siehst Du ja aus dem Bescheid.

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          #5
          Die eingereichte Steuererklärung ist ja fehlerhaft. Der Unterhalt ist da ja als außergewöhnliche Belastung angegeben.
          Deshalb steht ja da auch keine Erstattung für die Jahre. Ich müsste ja nun das unter Sonderausgaben und der Anlage U und SO machen. Das ganze beim getrenntlebende Ehegatten auch.

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            #6
            Kann man bei Elster eine Einzugsermächtigung machen. Also ohne das herunterzuladen und dann zu verschicken?

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ehegattenunterhalt ist nun mal keine außergewöhnliche Belastung.
              Das stimmt ja so nicht. Ehegattenunterhalt kann in der Anlage Unterhalt als "Unterstützung bedürftiger Personen" geltend gemacht werden und ist dann steuerrechtlich eine außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen (§ 33 b Abs. 1 EStG).

              Alternativ kann Ehegattenunterhalt mit der Anlage U (nicht zu verwechseln mit der Anlage Unterhalt) als Sonderausgabe geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 1a EStG).

              Die Voraussetzungen und formellen Verfahren sind für Anlage Unterhalt und Anlage U völlig verschieden.
              Während es bei der Anlage Unterhalt auf das Einkommen und Vermögen der Ehefrau ankommt und im Prinzip nur die Sicherung des Existenzminimums steuerlich relevant ist kann besteht bei der Anlage U lediglich die Beschränkung auf einen Jahresbetrag von 13.805 € (ggf. + Vorsorgebeiträge) der Unterhaltsleistung. Im Gegenzug muss die Ehefrau bei der Anlage U ihre Zustimmung erklären und den erhaltenen Betrag versteuern.

              Außerdem gibt es die Anlage U nicht als Formular bei ELSTER. Man kann es hier herunterladen, unterschreiben und an das Finanzamt schicken. Geltend gemacht wird der Betrag dann in Zeile 29 ff. der Anlage Sonderausgaben.

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                #8
                Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
                Kann man bei Elster eine Einzugsermächtigung machen. Also ohne das herunterzuladen und dann zu verschicken?
                Das Formular gibt es nicht bei ELSTER. Jedes Bundesland hat da sein eigenes Formular, das man runterladen, ausfüllen und an die Finanzkasse schicken kann. Einfach mal Google bemühen.

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                  #9
                  Ja und deshalb verstehe ich den Text vom Finanzamt nicht. Unterhalt ist 129 Euro im Monat. Wurde so bei Elster als außergewöhnliche Belastung angegeben.
                  Laut der Dame vom Finanzamt hat das steuerrechtliche keine Auswirkung. Nur wenn es als Sonderausgaben eingetragen ist.
                  Ist halt mehr Aufwand. Aber kein Problem da die getr. Ehefrau ja Grundsicherung bezieht.
                  (Grundsicherung im Alter) Da ist steuerlich nichts zu holen.

                  Wieso aber macht das einen Unterschied wo es eingetragen ist?
                  Bei Sonderausgaben bekommen ich was zurück?
                  Bei außergewöhnliche Belastung nicht?
                  Zuletzt geändert von Finanz_Lauw; 15.10.2024, 19:20.

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                    #10
                    Hier der Text
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                      #11
                      Aha! Du hast den Unterhalt in der Anlage "außergewöhnliche Belastungen" erklärt. Da gehört der Unterhalt auf keinen Fall hin. Auch dann, wenn er als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wird musst Du die Anlage Unterhalt (bei ELSTER) nehmen. Das ist die Variante, wo sie nicht zustimmen muss und nichts zu versteuern hat. Aber Du musst alle möglichen Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen machen, ihre Steuer-ID angeben usw.

                      Alternativ Anlage U mit ihrer Zustimmung und sie muss es versteuern; dann gibst Du den gezahlten Betrag bei Dir in der Anlage Sonderausgaben an.

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                        #12
                        Das heißt für mich, ich halte den Einspruch aufrecht und begründe das, dass ich die Anlage Unterhalt nachreichen werde. Also für die Jahre 2020-2024 die Anlage Unterhalt bei Elster ergänzen. Wenn das noch geht. Oder herunterladen und ausfüllen und zum Finanzamt schicken?

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                          #13
                          Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
                          Das heißt für mich, ich halte den Einspruch aufrecht und begründe das, dass ich die Anlage Unterhalt nachreichen werde.
                          Ja, würde ich so machen.

                          Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
                          Also für die Jahre 2020-2024 die Anlage Unterhalt bei Elster ergänzen. Wenn das noch geht.
                          Das geht leider nicht. Und 2024 schon gar nicht, das Jahr ist ja noch nicht rum.

                          Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
                          Oder herunterladen und ausfüllen und zum Finanzamt schicken?
                          Genau, als ausfüllbares pdf runterladen (findest Du mit Google), ausfüllen und dann als sonstige Nachricht bzw. als Einspruchsbegründung mit ELSTER einreichen.

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                            #14
                            Ok , ich meinte auch 2020-2023.
                            Wieso wird im Schreiben nur das als Sonderausgabe erwähnt?
                            Einfacher ist es doch die Anlage Unterhalt nachzureichen.

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                              #15
                              Zitat von Finanz_Lauw Beitrag anzeigen
                              Ok , ich meinte auch 2020-2023.
                              Wieso wird im Schreiben nur das als Sonderausgabe erwähnt?
                              Einfacher ist es doch die Anlage Unterhalt nachzureichen.
                              Man darf nicht erwarten, dass die Sachbearbeiter im Finanzamt sich da immer in die Situation des jeweiligen Steuerbürgers hineinversetzen.

                              Bei "Ehegattenunterhalt" wird da vielleicht reflexhaft an die Anlage U gedacht, auch wenn die Anlage Unterhalt sachgerechter wäre.

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