Ich bin im Jahr 2022 im Oktober aus der Kirche ausgetreten. Leider hat mein Arbeitgeber mich im Jahr 2023 (obwohl ich ihn gleich über den Austritt informiert hatte) als kirchensteuerpflichtig angemeldet. Nun habe ich das Dilemma dass ich das komplette Jahr 2023 Kirchensteuer gezahlt habe und nicht recht weiß wie ich dies in Elster bei meiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen/angeben soll, sodass ich am Ende die falsch bezahlen Beträge zurückerstattet bekomme. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!
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Keine Ankündigung bisher.
Arbeitgeber hat fälschlicherweise Kirchensteuerpflicht angemeldet
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Kein Problem, Du gibst die Steuerabzugsbeträge so an wie sie einbehalten wurden (bzw. nutzt einfach den Bescheinigungsabruf). Und in der Steuererklärung gibst Du bei Religion "keine" oder so ähnlich an. Dann läuft das automatisch.
Natürlich kannst Du die gezahlte Kirchensteuer dann auch als Sonderausgabe geltend machen, musst die Erstattung dann aber im Jahr der Rückerstattung versteuern (sog. Erstattungsüberhang).
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Wie hat der AG das gemacht? In einem ordnungsgemäßen Verfahren bekommt ein AG die Steuermerkmale vom FA zugeschickt! Und wenn das FA meldet, dass der Mitarbeiter kirchensteuerpflichtig ist, kann der AG das nicht ändern. - Weiß das FA vom Austritt aus der Kirche?
Ansonsten, wie Telepeter das auch schon geschrieben hat: Einkommensteuererklärung abgeben und die Angaben zur (fehlenden) Kirchensteuerpflicht entsprechend beantworten.
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Uwe64 Prabha Tatsächlich weiß ich nicht was da schief gelaufen ist. Denn im November und Dezember 2022 wurde dann schon keine Kirchensteuer mehr abgezogen und ab Januar 2023 dann wieder. Somit wussten alle Beteiligten vom Austritt und haben dann aber anscheinend wieder was falsch gemeldet. 2024 wurde nur noch im Januar welche abgezogen, da es mir schon vor einer Weile aufgefallen war und ich es gemeldet hatte.
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Hallo sorubue!
Wie vorstehend schon von anderen geschrieben, hat der Arbeitgeber vor der Entgeltabrechnung Ihre "ELSTAM"-Daten (=elektronische Steuer-Abzugs-Merkmale) vom Finanzamt-Server abzurufen.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt sollte eigentlich somit "unmöglich" sein ...
egal - sollte das Problem nochmals auftreten, gibt es zwei Fehlerquellen:
- die ELSTAM-Daten sind betreffs der Kirchensteuerpflicht falsch - muss man selbst über das Finanzamt oder hier über das EOP überprüfen
- der Arbeitgeber / die Lohnsachbearbeiter / die Lohnsoftware macht was falsch
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Bist Du zufällig in eine andere Gemeinde umgezogen ? Die Merkmale scheinen da noch nach alter Väter Sitte manuell übernommen zu werden, so dass es schon einmal vorkommen kann, dass da Deine Ex-Kirchenzugehörigkeit wieder "auflebt".Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Hallo sorubue!
Spock würde sagen "faszinierend" und die "Ohren und Augenbrauen hochziehen": "doppelte Fehlerhaftigkeit" ... ja wer hat's denn nu verbockt ? Hauptsache Ross und Reiter nicht nennen, stattdessen um den heißen Brei herumreden ...
So wird's nie und nimmer besser mit dem "digitalen Fortschritt" ...egal ob auf "Lieferantenseite" oder "Anwenderseite", Fehler sollten benannt werden!
aber was soll's, so isses nu mal im modernsten Deutschland aller Zeiten ...
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