Zitat von Hilfsprofi
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V Inklusivmiete Werbungskosten
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Ich entnehme aus der Formulierung des Fragestellers, dass es noch keinen Bescheid gibt. Vielleicht kann man die sachbearbeitende Person allein schon durch den Hinweis auf das objektive Nettoprinzip auf den richtigen Weg bringen. Wir sollten immer bedenken, dass die Bearbeitung der Einkommensteuer ein Massengeschäft ist und da auch Berufsanfänger sitzen können.
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Es kommt schon vor, dass Auskünfte gegeben werden, die völlig daneben liegen. Mir ist das auch schon passiert.... und da auch Berufsanfänger sitzen können.
Ob das immer Berufsanfänger waren, weiß ich allerdings nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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