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    #16
    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
    Am besten überzeugt man das FA mit einem Einspruch und ggf. anschließender Klage.
    Ich entnehme aus der Formulierung des Fragestellers, dass es noch keinen Bescheid gibt. Vielleicht kann man die sachbearbeitende Person allein schon durch den Hinweis auf das objektive Nettoprinzip auf den richtigen Weg bringen. Wir sollten immer bedenken, dass die Bearbeitung der Einkommensteuer ein Massengeschäft ist und da auch Berufsanfänger sitzen können.

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      #17
      ... und da auch Berufsanfänger sitzen können.
      Es kommt schon vor, dass Auskünfte gegeben werden, die völlig daneben liegen. Mir ist das auch schon passiert.

      Ob das immer Berufsanfänger waren, weiß ich allerdings nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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