Hallo in die Runde. Wo trage ich die Grunderwerbssteuer ein innerhalb einer Anlage V also innerhalb einer Eigentumswohnung? Laut Google ja NICHT unter 9- Geldbeschaffungskosten, da kommt ja nur Grundbuchgebühren etc. rein.
Laut Internetrecherche fließt es nur indirekt in die AfA ein. Das mindert dann zwar den Kaufpreis, ja, aber die AfA Kosten wurden bei mir vom Finanzamt geschätzt und festgelegt, ich kam auch noch nicht dazu ein Restnutzungsdauergutachten zu machen, sodass ich die Schätzung dieses Jahr aus Zeitgründen erstmal akzeptiere.
Daher würde ich gerne die Grunderwerbssteuer, bei der ich in diesem jeweiligen Jahr mehrere tausend Euro (3100 Euro) bezahlt habe, gerne noch zusätzlich als "Weitere Daten hinzufügen" angeben. Siehe hier:
IST DAS IN ORDNUNG? Falls das Finanzamt damit nicht einverstanden sein sollte, werden Sie es ja sowieso streichen, wobei ich mich bei 3100 Euro schon ärgern würde. Und die 1200 Euro haben sie (das Finanzamt selbst geschätzt), weil ich letzten Jahr den Dezember keine Zahl eingetragen habe, haben Sie 1200:12 geteilt und selbst 100 Euro angesetzt. Das werde ich vorübergehend akzeptieren, bis ich mir ein Restnutzungsdauergutachten erstellen lasse, soll sich lohnen.
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Laut Internetrecherche fließt es nur indirekt in die AfA ein. Das mindert dann zwar den Kaufpreis, ja, aber die AfA Kosten wurden bei mir vom Finanzamt geschätzt und festgelegt, ich kam auch noch nicht dazu ein Restnutzungsdauergutachten zu machen, sodass ich die Schätzung dieses Jahr aus Zeitgründen erstmal akzeptiere.
Daher würde ich gerne die Grunderwerbssteuer, bei der ich in diesem jeweiligen Jahr mehrere tausend Euro (3100 Euro) bezahlt habe, gerne noch zusätzlich als "Weitere Daten hinzufügen" angeben. Siehe hier:
IST DAS IN ORDNUNG? Falls das Finanzamt damit nicht einverstanden sein sollte, werden Sie es ja sowieso streichen, wobei ich mich bei 3100 Euro schon ärgern würde. Und die 1200 Euro haben sie (das Finanzamt selbst geschätzt), weil ich letzten Jahr den Dezember keine Zahl eingetragen habe, haben Sie 1200:12 geteilt und selbst 100 Euro angesetzt. Das werde ich vorübergehend akzeptieren, bis ich mir ein Restnutzungsdauergutachten erstellen lasse, soll sich lohnen.
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