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Umsatzgrenze Kleinunternehmer

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    Umsatzgrenze Kleinunternehmer

    Hallo zusammen,

    ich bin Kleinunternehmer und habe im Jahr 2022 den Umsatz von 22.000€ weit unterschritten.

    Auf dieser Prognose habe ich das Jahr 2023 und 2024 weiter als Kleinunternehmer geführt.

    Jetzt bei erstellen der Steuererklärung 2023 stellte sich heraus, dass mein Umsatz im Jahr 2023 doch über den 22.000€ liegt.

    Muss ich ab 2025 erst zur Regelbesteuerung wechseln oder sogar alles für 2024 korrigieren?

    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von Otti; 20.10.2024, 17:58.

    #2
    ... oder sogar alles für 2024 korrigieren?
    Genauso ist das ! Du hättest die Umsätze des Jahres 2023 Anfang 2024 ermitteln bzw. überprüfen müssen,

    "es sei denn, der Betrieb wäre erst 2022 eröffnet worden" Denkfehler meinerseits !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 21.10.2024, 12:59.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In die Umsatzsteuererklärung für 2023 gehören die Korrekturen nicht, es geht doch um das Jahr 2024 !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        es sei denn, der Betrieb wäre erst 2022 eröffnet worden
        Was wäre dann anders?

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          #5
          Was wäre dann anders?
          Gilt da dann nicht die Umsatzgrenze von 50.000 € ? So ganz habe ich die Vorschriften des § 19 UStG jetzt nicht im Kopf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Gilt da dann nicht die Umsatzgrenze von 50.000 € ? So ganz habe ich die Vorschriften des § 19 UStG jetzt nicht im Kopf
            Ich glaub' da verwechselt du was.
            Die Regel lautet: Wenn im Jahr X der Umsatz unter der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt UND prognostiziert wird, dass im Jahr X+1 der Umsatz unter 50 T€ liegt, darf im Jahr X+1 die Kleinunternehmerregelung noch beibehalten werden. (Wieso die Spanne so groß ist, kann ich nicht erklären.)

            Im Jahr X+1 empfiehlt sich natürlich den Umsatz frühzeitig (!!!) am Ende des Jahres zu berechnen, damit klar ist, ob auch im Jahr X+2 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann.
            Wenn im Jahr X+1 der Umsatz höher ist als die Grenze vorgibt, entsteht SOFORT (ab dem 1.1.) im Jahr X+2 die Umsatzsteuerpflicht. Von allen Umsätzen ist die Umsatzsteuer abzuführen - auch wenn sie ggfs. in den Ausgangsrechnungen gar nicht ausgewiesen wurde. (Im Gegenzug darf "natürlich" die in X+2 gezahlte Vorsteuer dagegen gerechnet werden.)

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Gilt da dann nicht die Umsatzgrenze von 50.000 € ?
              Es wurde ja im Jahr 2023 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, ob berechtigt oder nicht wissen wir nicht. Der Umsatz 2023 hätte auf jeden Fall Anfang 2024 ermittelt werden müssen, egal wann der Betrieb gegründet worden ist.

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                #8
                Zitat von Otti Beitrag anzeigen
                Hallo zusammen,

                ich bin Kleinunternehmer und habe im Jahr 2022 den Umsatz von 22.000€ weit unterschritten.
                Wann hast du gestartet? In 2022?
                Hast du bei der Berechnung, ob du die Grenze einhältst, berücksichtigt, dass du ggfs. eine niedrigere Grenze hast, wenn du erst in einem späteren Monat als Januar startest? (z.B. Bei einer Gründung im Juli darf der Umsatz in dem Jahr nicht höher sein als 11 T€.)

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                  #9
                  Ich glaub' da verwechselt du was.
                  Ihr habt recht. Man sollte doch immer einen Blick ins Gesetz werfen, bevor man etwas schreibt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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