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Entfernungspauschale ESt 2023 - einfache Entfernung vs. gesamte Kilometer

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    Entfernungspauschale ESt 2023 - einfache Entfernung vs. gesamte Kilometer

    Hallo Forum,

    nachdem ich das Thema wieder und wieder zerdacht habe, bitte ich jetzt um Schwarmhilfe bei 2 Punkten.

    1. In Anlage N bei der Entfernungspauschale sollen in Zeile 31 die Arbeitstage je Woche angegeben werden. Ich habe eine 6-Tage-Woche, arbeite aber nicht Vollzeit. Soll ich 6 Tage oder die tatsächlichen Wochenarbeitstage angeben? Da diese aber variieren, beantwortet sich die Frage für mich fast von selbst. Kann mir das jemand bestätigen?

    2. In Zeile 33 soll die "einfache Entfernung in Kilometern (auf volle Kilometer abgerundet)" eingetragen werden. Ist damit one way gemeint oder hin und zurück? Und, um es noch verwirrender zu machen, steht in der Erläuterung (Fragezeichen in Zeile 34), dass in Zeile 33 bis 36 die gesamten Entfernungskilometer einzutragen sind. Müssen hier doch die einfachen (oder doppelten) Entfernungskilometer mit den aufgesuchten Tagen multipliziert werden?

    Voller Hoffnung und mit heißem Dank im Voraus
    funky


    #2
    zu 1: natuerlich nur die tatsaechlich gearbeiten Tage.
    zu 2: die Entfernungskilometer sind anzugeben, nicht die gefahrenen Kilometer, das sagt doch das Wort schon.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Wer lesen kann .....

      1. nur die Tage an denen du deine Arbeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast gehören in die berechnung für die Entfernungspauschale
      2. nur die einfache Strecke zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ist maßgebend
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Danke für die Antwort, aber das hilft mir leider nicht.

        Zu 1: Natürlich gebe ich die tatsächlich gearbeiteten Tage an, jedoch in Zeile 32. Mir geht es um Zeile 31. Die Arbeitstage pro Woche variieren bei mir, aber prinzipiell habe ich eine 6-Tage-Woche.
        Bei der Zeile geht es meines Erachtens darum, dass bei einer 6-Tage-Woche pauschal maximal 280 Fahrten abgerechnet werden dürfen, bei einer 5-Tage-Woche aber nur bis maximal 230 Fahrten.
        Kann mir jemand bestätigen, dass meine Annahme richtig ist?

        Zu 2: Also die einfache Strecke? Oder Hin- und Rückfahrt? Das war ja unter anderem meine Frage.
        Und ist denn dann -wenn dies korrekt sein sollte- irgendwo in dem Formular die entstandene Summe (aus km x 0,3 € x aufgesuchten Tagen) ersichtlich?

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          #5
          Meine Antwort Bezog sich auf HundKatzeMaus.

          Beamtenschweiß
          Zu 2: alles klar, einfache Strecke angeben. Restliche Fragen bleiben.

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            #6
            Hat sich erledigt. Telefonat FA rules. Thema kann von meiner Seite aus geschlossen werden.
            Zuletzt geändert von funkyheadache; 23.10.2024, 16:51.

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