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Zeile 80/ wo ? /Steuerfr. Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz

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    Zeile 80/ wo ? /Steuerfr. Arbeitgeberleistungen / steuerfreier Ersatz

    Hallo in die Runde.
    Was muss in Zeile 80 in Anlage N eingetragen werden?
    Entspricht diese Zeile dem Punkt 20. im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?
    Ich bin Außendienstmitarbeiter.
    Mein Arbeitgeber hat mir stets ausgelegte Kosten bei Hotelübernachtungen in anderen Städten 1:1 erstattet. In der el. Lohnsteuerjahresbescheinigung 2023 steht unter "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" 190€.

    Die Zahl verstehe ich nicht und weiß nicht wie mein Arbeitgeber darauf kommt, es ist mir aber auch egal. Ich möchte nur wissen, ob sich das Finanzamt für diese Zahl interessiert und ich diese "irgendwo" im Elster Universum angeben muss?

    Liebe Grüße und einen entspannten Abend.
    Kilian

    #2
    Ich möchte nur wissen, ob sich das Finanzamt für diese Zahl interessiert und ich diese "irgendwo" im Elster Universum angeben muss?
    Ja, du musst den pauschalen Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit in der Anlage N geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja, du musst den pauschalen Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit in der Anlage N geltend machen.
      Und wo genau? In dieser gesagten Zeile 80?

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        #4
        Der Verpflegungsaufwand bei Auswärtstätigkeit wird meiner Meinung nach in den Zeilen 75 bis 79 geltend gemacht.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Der Verpflegungsaufwand bei Auswärtstätigkeit wird meiner Meinung nach in den Zeilen 75 bis 79 geltend gemacht.
          Danke.

          Ich gehe die EstE 2023 gerade final durch und weiß einfach nicht wohin mit den erhaltenen 190 Euro? Ich werde mal in Zeile 75-79 schauen, ob ich es da unterkriege.

          Derweil dachte ich, kann es vielleicht auch hier rein:

          Elster Auszug FORUM.png

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            #6
            Die Erstattung durch den Arbeitgeber ist natürlich in der Zeile 80 richtig.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Die Erstattung durch den Arbeitgeber ist natürlich in der Zeile 80 richtig.
              Danke. Stimmt genau.

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                #8
                Damit die Erstattung nicht dein zu versteuerndes Einkommen erhöht, solltest du im Gegenzug die Verpflegungskostenmehraufwändungen deiner Dienstreisen in der Anlage N angeben. (Mit den Beträgen, die per Pauschale möglich sind.)

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                  #9
                  Um sich keine Gedanken über die Eintragung an der richtigen Stelle machen zu müssen, sollte man den Bescheinigungsabruf nutzen. Über diesen werden alle Werte aus der Elektronischen Lohnsteuerkarte (ELoKA) direkt in die passenden zeilen der Einkommensteuererklärung übertragen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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