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AHW Abbruch-Hinweise Anlage N: "Sie haben Abzugsbeträge......

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    AHW Abbruch-Hinweise Anlage N: "Sie haben Abzugsbeträge......

    Hallo liebe Forum Mitglieder,

    ich mache mit Elster meine Steuererklärung für 2023 zum ersten Mal und bekomme immer folgende Fhelermeldung AHW Abbruch-Hinweise Anlage N:
    "Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende Vergütung."

    Ich habe Elster Entwurf 2023 mit allen Anlagen richtigt erstellt und die Belege von mir und meiner Frau abgerufen und übernommen.
    Anschliessend alle anderen relevanten Daten eingetragen.
    Aber am Ende kommt keine Steuerberechung sondern folgende Meldung immer nach der Plausibilätsprüfung:
    ------------------------
    Steuernummer XXXXXXXXXXXXX 27.10.2024 UFA 10 Berechnung für 2023 über Einkommensteuer

    AHW Abbruch-Hinweise Anlage N: "Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende Vergütung."

    DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise.

    Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    -------------------

    Ich habe unten Beispiele / Fotos von den Enwurf - Daten eingetragen , vielleicht kann mir jemand erklären , woran es liegt , dass ich keine Steuerberechnung mit Zahlen nach der Plausibiltätsprüfung erhalte.
    Viele Dank für Eure Hilfe im Voraus.

    Lg Mark
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    #2
    Zitat von Mars159WUCHS Beitrag anzeigen
    Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt
    Die müssten meiner Meinung nach in den Zeilen 19 und 20 der Anlage N stehen. Guck also dort mal nach. Evtl. stehen dort unsinnige Nullen, so wie wahrscheinlich auch in Zeile 16.

    EDIT: jetzt fällt's mir erst auf, Du hast ja tatsächlich über 6.000 Euro in Zeile 19 stehen. Aber entsprechenden Einnahmen sind ja offenbar nicht vorhanden.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 27.10.2024, 09:33.

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      #3
      Ganz werde ich nicht schlau.

      Die Person bezieht anscheinend ab 4/23 Versorgungsbezüge. Brutto etwas 52T, davon etwa 41T Versorgungsbezüge.

      Davor wurde noch normal gearbeitet, oder gab es eine Abfindung?

      Laut Zeile 16 gibt es von den Versorgungsbezügen keine für mehrere Jahre (die Null erscheint mir überflüssig). So es denn keine Abfindung gab (Zeile 17, entspricht Nr 10 der LStB), ist der Abbruchhinweis mehr als verständlich.

      Wo kommen die Einträge in den Zeilen 19ff her? Stehen die wirklich in Nr 11ff der LStB, oder fallen die unter händisch ergänzt? Insbesondere, dass da exakt der identische Betrag für Lohnsteuer, ca 6T€ wie in Nr 4 der LStB stehen soll, ist nicht zu verstehen.
      Zuletzt geändert von multi; 27.10.2024, 10:06.

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        #4
        ... oder fallen die unter händisch ergänzt?
        Genauso so sieht es aus ! Die Werte aus dem Bescheinigungsabruf sind entsprechend markiert, die manuellen Einträge nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Genauso so sieht es aus ! Die Werte aus dem Bescheinigungsabruf sind entsprechend markiert, die manuellen Einträge nicht.
          Die Angaben zur Kirchensteuer wirken auch nicht wirklich plausibel. In den Zeilen 8 und 9 leer, also keine Kirchensteuerpflicht, in Zeile 20 dann aber ausgefüllt, einmal mit 0, einmal mit Betrag größer 0.

          Kommentar


            #6
            Hallo liebe Forum Benutzer ,
            vielen vielen Dank für Eure Hilfe , ich habe alle Zahlen - Daten die nicht aus den Beleg Abruf stammen gelöscht . Dann kommt folgende Meldung nach der Plausibiltätsürfung:
            Ich habe unter N Fahrkosten - Arbeitsmittel - Berufskleidung usw... unter den normalen Werbungskostern eingetragen !?

            Muss bei den Webungskosten für Sonderfälle einfach eine Null eintragen ? Welcher Punkt und Zeile ?
            --------------------------------
            ELSTER Steuernummer XXX/XXX XXXX 27.10.2024 UFA 10
            Berechnung für 2023 über Einkommensteuer

            AHW Abbruch-Hinweise
            Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor.

            Die aufdie Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".

            DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

            Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
            eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
            Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
            übermittelt werden.
            -------------------------------------
            Viele liebe Grüße Mark

            Screenshot 2024-10-27 1 . Werbungskosten Sonderfälle png.png Screenshot 2024-10-27 2. Werbungskosten Sonderfälle.png Screenshot 2024-10-27 3. Werbungskosten Sonderfälle.png
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              #7
              Hallo Forumsteilnehmer ,
              habe jetzt bei Zeile 81 " Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen laut Zeile 11"
              folgendes Eingetragen !?
              Art der Aufwendungen: Ansonsten keine Steuerberechnung möglichextra Null Werbungskosten unter 8 - 11 eingetragen
              Betrag -0-

              Dann bekomme ich eine Steuerberechnung mit Angaben - Zahlen , ist es dann so richtig !ß

              Viele grüße Mark

              Screenshot 2024-10-27 So ist eine Steuerberechnung möglich .png

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                #8
                Lösch die Anlage N, mach den Bescheinigungsabruf und mach dann nichts anderes mehr außer einer Prüfung der Daten. Dann haben wir vielleicht eine Grundlage zur Fehlerklärung.
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 28.10.2024, 09:26.

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                  #9
                  Zitat von Mars159WUCHS Beitrag anzeigen
                  Dann kommt folgende Meldung nach der Plausibiltätsürfung:
                  Ich habe unter N Fahrkosten - Arbeitsmittel - Berufskleidung usw... unter den normalen Werbungskostern eingetragen !?
                  Ich-Sätze kommen bei den Hinweismeldungen in Elster nicht vor, auch nicht Sätze die mit einer Satzzeichenkombination enden.

                  Hattest Du den Fahrtkosten? Wenn nicht, dann löschen!

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                    #10
                    Zitat von Mars159WUCHS Beitrag anzeigen
                    habe jetzt bei Zeile 81 " Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen laut Zeile 11"
                    folgendes Eingetragen !?
                    Art der Aufwendungen: Ansonsten keine Steuerberechnung möglichextra Null Werbungskosten unter 8 - 11 eingetragen
                    Betrag -0-

                    Dann bekomme ich eine Steuerberechnung mit Angaben - Zahlen , ist es dann so richtig !ß
                    Das ist genau das, was
                    Die auf die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".
                    sagen will. Man hätte als Art der Aufwendungen auch einfach "keine" eintragen können, aber des Menschen Willen ist sein Himmelsreich.

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