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    Keine Steuerberechnung möglich:

    Keine Steuerberechnung möglich, trotz fehlerfrei:
    AHW Abbruch-Hinweise Anlage R, R-AUS bzw. R-AV / bAV: Bei den von Ihnen erklärten Renten ergeben sich Überschneidungen der Zeiträume, bzw. die Reihenfolge ist nicht chronologisch. Bitte prüfen und korrigieren Sie Ihre Eingaben. EHW Elster-/Steubel-Hinweise Anlage Vorsorgeaufwand: Die insgesamt erklärten Beiträge zu Wahlleistungen bzw. Zusatzversicherungen sind größer als die Beiträge zur Basiskrankenversicherung. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Beiträge zur Basiskrankenversicherung doppelt, also auch als Wahlleistungen /Zusatzversicherungen erklärt haben und berichtigen Sie ggf. Ihre Angaben. DHW Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

    #2
    Ich empfehle, die Anlagen R, R-AUS, R-AV / bAV und Vorsorgeaufwand zu enfernen und dann den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Es werden dann neue Anlagen hinzugefügt und alles an den richtigen Stellen eingesetzt. Dann erst mal prüfen ob der Fehlerhinweis noch kommt. Ggf. können dann weitere Anlagen bzw. Vorsorgeaufwendungen hinzugefügt werden die nicht direkt an das FA übermittelt wurden.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 01.11.2024, 13:26.

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      #3
      Vielen Dank für den Hinweis, leider ohne Erfolg, nach wie vor fehlerfrei aber keine Steuerberechnung

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        #4
        Hat sich die Meldung geändert oder nicht ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24, nein, die Meldung ist gleich geblieben

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            #6
            ... nein, die Meldung ist gleich geblieben
            Dann musst du die Anlage Vorsorgeaufwand zeilenweise überprüfen und zwar insbesondere die Zeilen 22 und 27.

            Beiträge zu Wahlleistungen kommen nicht unbedingt aus dem Bescheinigungsabruf, in der schriftlichen Bescheingung

            der Krankenversicherung sind sie aber enthalten. Normalerweise sind sie deutlich niedriger als die Beiträge zur Basisversicherung.

            Häufig haben solche Beiträge keine steuerlichen Auswirkungen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Kölle Beitrag anzeigen
              Anlage Vorsorgeaufwand: Die insgesamt erklärten Beiträge zu Wahlleistungen bzw. Zusatzversicherungen sind größer als die Beiträge zur Basiskrankenversicherung. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Beiträge zur Basiskrankenversicherung doppelt, also auch als Wahlleistungen /Zusatzversicherungen erklärt haben und berichtigen Sie ggf. Ihre Angaben.
              Vielleicht hast Du - was häufig der Fall ist - vor der Verrentung Krankengeld bezogen und deshalb mehr Beiträge für Wahlleistungen entrichtet?

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Dann musst du die Anlage Vorsorgeaufwand zeilenweise überprüfen und zwar insbesondere die Zeilen 22 und 27.
                Das ist sicher sinnvoll, aber lt. Fehlertext scheint der Punkt mit den Basis-/Wahlleistungen die Berechnung nicht zu verhindern (nur EHW), und nur der Punkt mit den Renten tatsächlich zum Abbruch zu führen.

                Also entweder überlappen Renten, wo sie es nicht dürfen, z.B. gleichzeitig EM- und Altersrente, oder sie sind nicht chronologisch korrekt sortiert.

                Mir ist auch unklar, was von den Tipps von Telepeter tatsächlich umgesetzt wurde.
                Zuletzt geändert von multi; 02.11.2024, 08:35. Grund: Nicht hinzugefügt

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                  #9
                  Mir ist auch unklar, was von den Tipps von Telepeter tatsächlich umgesetzt wurde.
                  Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass alle Anlagen R etc. gelöscht und die Renten über den Bescheinigungsabruf eingetragen wurden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Vielen Dank für Eure Hilfe.
                    Unter Vorsorgeaufwand habe ich folgende Eintragungen:
                    unter Abschnitt 2:
                    Zeile 16 : Beiträge Krankenversicherung aus jährlichen Rentenbescheid
                    Zeile 18: Beiträge zu r sozialen Pflegeversicherung aus jährlichem Rentenbescheid
                    Zeile 22: private Krankenhauszusatzversicherung, ist natürlich höher als Zeile 16

                    ich habe alles 10...mal geprüft, nach wie vor keine Fehlermeldung nach Prüfung, aber keine Steuerberechnung

                    Gruß Kölle

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                      #11
                      Zeile 22: private Krankenhauszusatzversicherung, ist natürlich höher als Zeile 16
                      Um sicher zu gehen, dass die Steuerberechnung nicht daran scheitert, würde ich den Eintrag mal probehalber löschen und die Steuerberechnung

                      erneut aufrufen. Du musst ja nicht speichern, man kann das Formular auch ohne speichern verlassen. Wenn es an den Renten liegt, musst du

                      angeben, welche Zeilen in welchen Anlagen ausgefüllt wurden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Und was ist nun mit "Bei den von Ihnen erklärten Renten ergeben sich Überschneidungen der Zeiträume, bzw. die Reihenfolge ist nicht chronologisch. Bitte prüfen und korrigieren Sie Ihre Eingaben"?

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