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Abschreibung von gebrauchten, älteren Fahrzeugen

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    Abschreibung von gebrauchten, älteren Fahrzeugen

    Hallo,
    ich habe mich selbständig gemacht und ein 15 Jahre alten Foodruck gekauft. Kann ich eine Abschreibung noch geltend machen? Oder ist das Auto "nix" mehr wert und so nicht mehr abschreibbar? Vielleicht gibt es eine Sonderregelung?

    Lieben Dank

    #2
    Du hast es doch gekauft für XY €. Also sind diese Anschaffungskosten abschreibungsfähig.
    Zuletzt geändert von Picard777; Gestern, 08:01. Grund: Alles -> Also
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Du musst dir halt nur Gedanken drüber machen, welche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dieser Foodtruck für dich noch hat.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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