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Beschränkte Einkommenssteuer

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  • Walross
    antwortet
    Vielen Dank! Mir wurde allerdings die Auskunft vom Finanzamt erteilt, ich sollte die Kap erträge im Mantelbogen erfassen. Einen automatischen Steuerabzug seitens Depotbank gibt es nicht., da das Depot in Luxemburg ist. Mir ist nur daran gelegen, alles richtig zu machen.

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  • multi
    antwortet
    Es hat schon seinen Grund, warum es bei der Erklärung beschränkt Steuerpflichtiger keine Anlage Kap gibt, und der liegt bestimmt nicht darin, irgendwo anders in halbwegs passend erscheinende Felder die Werte einzutragen.

    Bei Steuerausländern hat die Abgeltungssteuer auf die Dividenden deutscher Aktien die Funktion einer Quellensteuer. Die eventuelle Erstattung einer solchen über eine ESt Erklärung für beschränkte Steuerpflicht ist nicht möglich. Eine solche Erklärung zum reinen Zweck der Erstattung der Quellensteuer ist Zeitverschwendung.

    Die Abgeltungssteuer in ihrer Funktion als Quellensteuer kann beschränkt (15%) auf die inländische (also schweizer) Steuer angerechnet werden, die restlichen 11,375% kann man sich vom BZSt zurück holen.

    Einen deutschen Sparerfreibetrag gibt es hier natürlich nicht.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Es gibt doch die Seite 5 der Erklärung, Anzurechnende Steuern.

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  • Walross
    hat ein Thema erstellt Beschränkte Einkommenssteuer.

    Beschränkte Einkommenssteuer

    Hallo,
    ich lebe in der Schweiz und bin für deutsche Aktien, die in einem Depot in Luxemburg liegen, beschränkt steuerpflichtig. Es gibt hierfür keine Anlage KAP. Die Kapitalerträge trage ich direkt in der Einkommenssteuererklärung ein.
    wie wird der Freibetrag oder Sparer Pauschbetrag, der auch für beschränkt Steuerpflichtige gilt, berücksichtigt?
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