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In der Anlage V wurden früher die Zu- bzw. Abgänge der Instandhaltungsrücklage eingegeben. In der 2023er Version kann ich leider nicht herausfinden, wo ich was eingeben muss.
kann jemand helfen?
In der Anlage V wurden früher die Zu- bzw. Abgänge der Instandhaltungsrücklage eingegeben.
Die Zuführungen sicher nicht, das waren noch nie Werbungskosten. Die Entnahmen musst du wie bisher beim Erhaltungsaufwand erklären.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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