Zu – und Abgang Intstandhaltungsrücklage

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  • Duessel59
    Neuer Benutzer
    • 02.11.2024
    • 1

    #1

    Zu – und Abgang Intstandhaltungsrücklage

    In der Anlage V wurden früher die Zu- bzw. Abgänge der Instandhaltungsrücklage eingegeben. In der 2023er Version kann ich leider nicht herausfinden, wo ich was eingeben muss.
    kann jemand helfen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45980

    #2
    In der Anlage V wurden früher die Zu- bzw. Abgänge der Instandhaltungsrücklage eingegeben.
    Die Zuführungen sicher nicht, das waren noch nie Werbungskosten. Die Entnahmen musst du wie bisher beim Erhaltungsaufwand erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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