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Anlage V

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    Anlage V

    Ich bin neu hier Im Forum. Meine Frage lautet, welchen Betrag ich in der Anlage V bei Mieteinnahmen eingebe? Die Kaltmiete oder den Mietüberschuss, der mir jeden Monat von unserer Verwaltung überwiesen wird?

    #2
    Natürlich die Kaltmiete, saldieren ist nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Info.
      Freundliche Grüße
      Knapp63

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