Ich bin neu hier Im Forum. Meine Frage lautet, welchen Betrag ich in der Anlage V bei Mieteinnahmen eingebe? Die Kaltmiete oder den Mietüberschuss, der mir jeden Monat von unserer Verwaltung überwiesen wird?
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V
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Natürlich die Kaltmiete, saldieren ist nicht erlaubt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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