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Verlustvortrag Studentin

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    Verlustvortrag Studentin

    Hey zusammen,

    ich wuerde fuer meine Zeit im Masterstudium gerne einen Verlustvortrag geltend machen. Da ich nur einen Minijob hatte, habe ich in de Zeitraum keine Steuern gezahlt. Ich habe den Mantelbogen ausgefuellt und alle Ausgaben in die Werbungskosten in Analge N eingetragen.Wenn ich jetzt auf Pruefen gehe, sagt Elster mir (im detaillierten Steuerbericht) eine negative Summe (keine Fehler). Kann ich die Steuererklaerung damit einfach so abschicken, oder muss ich irgendwo noch aktiv angeben, dass ich diese negative Summe gerne als Verlustvortrag geltend machen wuerde? Ich verstehe leider nicht, ob das dann automatisch passiert, oder ob ich das irgedwie aktiv beantragen muss.

    Danke schon Mal!

    #2
    ... oder muss ich irgendwo noch aktiv angeben, dass ich diese negative Summe gerne als Verlustvortrag geltend machen wuerde?
    Du kannst doch im Hauptvordruck ankreuzen, dass es sich um eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags handelt.

    Die Werbungskosten müssen für jedes Kalenderjahr einzeln erklärt werden, die Erklärung muss deshalb für jedes Jahr erstellt werden.

    Dein Minijob wurde hoffentlich pauschal versteuert, nur dann darf er weggelassen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ah super, danke! Mich hat das Wort verbleibend irritiert, weil es ja mein erster Verlustvortrag ist, also nichts aus Vorjahren oder so verbleibt. Aber dann klicke ich das einfach mit an.

      Klar, ich mache die Erklaerung fuer jedes Kalenderjahr einzeln. Kann ich die Erklaerung fuer das Folgejahr direkt im Anschluss machen, oder muss ich damit warten, bis ich einen Bescheid vom Finanzamt ueber das erste Jahr habe (liegen beide vor 2024, die Kalenderjahre sind also schon vorbei)? Es wurde ja vor dem Bescheid offiziell noch kein verbleibender Verlustvortrag festgestellt, deshalb kann ich vermutlich die zweite Steuererklaerung jetzt noch nicht machen - oder bekommt das Finanzamt das hin?

      Das mit dem Minijob passt, das hatte ich schon geprueft, aber danke fuer den Hinweis

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        #4
        Optimalerweise reichst du sie zeitgleich ein, aber zwingend ist das nicht. Und warten musst Du auch nicht. Du solltest aber auf jeden Fall von alt nach neu arbeiten. Die Verlustfeststellungserklärung für 2017 -falls bei Dir überhaupt betroffen- sollte umgehend eingereicht werden, da hier Verjährung zum Jahresende droht und es spätestens ab Anfang Dezember Probleme mit verfahrensrechtlichen Feinheiten geben kann (Verlustfeststellungserklärung ist Pflichterklärung, die aber die Verjährung nicht hemmt).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Danke!

          Ja, genau, 2017 ist das erste Jahr, deshalb sitze ich da jetzt dran. Kreuze ich dann fuer 2018 im Hauptvordruck unter 17 ''Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG/Spendenvortrag nach § 10b EStG zum 31.12.2016 festgestellt für die steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A'' an, auch wenn ich darueber noch keinen Bescheid vom Finanzamt habe?

          Mir kam gerade noch eine Frage - ich habe waehrend des Masters ein steuerfreies Stipendium bekommen. Ich bin davon ausgegangen, dass ich es nicht angeben muss, weil es ja steuerfrei war. Allerdings habe ich beim googlen jetzt teilweise auch gefunden, dass es angegeben werden muss, wenn man einen Verlustvortrag beantragen moechte. Wisst ihr da mehr?


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            #6
            Das kommt darauf an. Die Teile des Stipendiums, die der Deckung besonderer Ausbildungskosten wie Literatur usw. dienen musst Du abziehen, die Teile, die nur der Deckung des normalen Lebensbedarfes dienen nicht.

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              #7
              Danke! Aus Interesse - weiss jemand wo man das Stipendium bzw. die Studienkostenpauschale (das ist der Teil, der spezifisch fuer die Deckung von Ausbildungskosten gezahlt wird) angeben wuerde? Ich denke, ich kann mir das zwar sparen - 300 Euro Studienkostenpauschale im Monat gegen alle Werbungskosten zusammengerechnet laueft ueberschlagen ziemlich genau auf eine Nullrechnung raus. Aber interessieren wuerde es mich trotzdem.

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                #8
                Das Stipendium gibts du in der Erklärung nicht direkt ein. Du minderst entsprechend deine erklärten Werbungskosten.

                Wenn das dann auf eine NULL-Rechnung hinausläuft, kannst du dir natürlich die Steuererklärungen für den "Verlustvortrag" sparen.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Danke dir. Bedeutet meine erklärten Werbungskosten mindern, dass ich in einer Excel-Tabelle (o.ä.) alle meine Werbungskosten für das entsprechende Steuerjahr aufaddiere, davon die erhaltene Studienkostenpauschale abziehen und in Elster dann nur das eintrage, was übrig bleibt? Oder mache ich das auch irgendwie über Elster transparent?

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                    #10
                    Im Prinzip kannst Du das so machen wie Du möchtest. Ein bisschen Transparenz wird das Finanzamt zu schätzen wissen.

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