Wo Einnahme bei Kleinunternehmerregelung in Anlage EÜR (Elster)?

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    Neuer Benutzer
    • 01.11.2024
    • 3

    #1

    Wo Einnahme bei Kleinunternehmerregelung in Anlage EÜR (Elster)?

    Wo trage ich in der Anlage EÜR (Elster) meine Einnahme ein? Ich hatte nur eine einzige Einnahme (als Lektor für mein Korrekturlesen) und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Ich hatte also eine Rechnung ausgestellt, die umsatzsteuerfrei ist.

    Ist es Feld 15: "Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind..."?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45980

    #2
    Kleinunternehmer erklären ihre Betriebseinnahmen in der Regel in Zeile 11 der EÜR.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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