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Eintragen von ausländischen Kapitalerträgen und Sparerpauschbetrag

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    Eintragen von ausländischen Kapitalerträgen und Sparerpauschbetrag

    Guten Abend Forum,
    ich bin gerade bei meiner Steuererklärung 2023.
    Ich habe Zinserträge bei ausländischen Banken von 2100 Euro....die habe ich bei der Anlage KAP unter "Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 24, 25 und 50)" eingetragen.
    Ich habe Zinserträge bei inländischen Banken von 155 Euro...muss ich die bei "Inländische Kapitalerträge" eintragen? (oder weiß das Finanzamt diesen Betrag schon und ich muss ihn nicht eintragen?)
    Ich habe einen Freistellungsauftrag (für die inländischen Banken) von 150 Euro...
    Theoretisch hätte ich jetzt 1850 Euro Freistellung übrig (für die ausländischen Banken).
    Über die 150 Euro Freistellung hat das Finanzamt ja eine Übersicht und kann ich ja selber auch über meine Bescheinigungsliste einsehen.

    Muss ich die "restliche " Freistellung von 1845 Euro (bzw auch die 150 Euro Freistellung für die inländischen Banken) irgendwo eintragen und falls ja , wo genau?
    Würde mich über eure Hilfe sehr sehr freuen.

    Liebe Grüße



    #2
    Es reicht, wenn Du in Zeile 17 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitaerträge entfällt) die 150 € einträgst. Dann wird der Sparerfreibetrag, der für die erklärten ausländischen Einkünfte verwendet werden kann, um diesen bereits in Anspruch genommenen Betrag gekürzt. Und für die restlichen 5 € hat Dir die Bank ja bereits Kapitalertragsteuer einbehalten, die sind damit erledigt. Gemeldet hat die Bank nur die in Anspruch genommenen 150 €.

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      #3
      vielen vielen Dank

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        #4
        Hallo,

        Über die 150 Euro Freistellung hat das Finanzamt ja eine Übersicht und kann ich ja selber auch über meine Bescheinigungsliste einsehen.
        Woher kommt eigentlich immer wieder der Irrglaube, dass das Finanzamt etwas über die Kapitalerträge wüsste? Das ist so nicht korrekt.

        Die Banken melden zwar die freigestellten Kapitalerträge, aber das hat nicht den Zweck, dass der Steuerzahler das nicht mehr erklären müsste. Eine falsche (bzw. unterlassene) Angabe in der Zeile 17 kann bereits eine Steuerhinterziehung sein (die Regel ist das nicht, aber es sind Konstellationen vorstellbar in denen der Vorwurf berechtigt ist).

        Zur Klarstellung: Ich spreche nicht davon, dass man die Anlage KAP in bestimmten Fällen* auch komplett weglassen darf. Aber wenn man sie abgibt, dann sollte insbesondere die Zeile 17 korrekt sein.

        *ausschließlich inländische Banken, von denen auch alles korrekt abgerechnet wurde

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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