Unsere Erbengemeinschaft gibt die Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) ab.
Der Erbfall trat im Frühling 2023 ein, das Erbe besteht u.a. aus rd 60 versch Wertpapieren und wurde nach komplizierter Verhandlung in einem Erbauseinandersetzungsvertrag erst im Okt '24 aufgeteilt.
Zwei Erben, Erwin ist Steuerausländer. Oskar, der andere, ist in D.
Beide bekommen unterschiedliche Anteile, zur Vereinfachung sage ich mal 30% für Steuerausländer Erwin und für Oskar 70%
Die DepotBank hat rd €4400 KapErtragssteuer bescheinigt, plus Soli.
Muss ich die einbehaltenen KapErtragssteuer Anteile für jedes Wertpapier einzeln ermitteln und dann summarisch eintragen oder kann ich 30% bzw 70% des Gesamtwertes aller Wertpapiere ansetzen. Wo krieg ich ggfls die Zahlen her, die St-Besch der Bank gibt das nicht her.
Lohnt der Aufwand überhaupt, wieviel kommt da in etwa zurück von der einbehaltenen KapErtragssteuer? Hab ich richtig kapiert, dass der Steuerausländer Erwin alles zurückkriegt, der deutsche Oskar ist nur für den 1000 € übersteigenden Betrag der KapitalErträge st-pflichtig??
Dank im Voraus für Antworten.
Der Erbfall trat im Frühling 2023 ein, das Erbe besteht u.a. aus rd 60 versch Wertpapieren und wurde nach komplizierter Verhandlung in einem Erbauseinandersetzungsvertrag erst im Okt '24 aufgeteilt.
Zwei Erben, Erwin ist Steuerausländer. Oskar, der andere, ist in D.
Beide bekommen unterschiedliche Anteile, zur Vereinfachung sage ich mal 30% für Steuerausländer Erwin und für Oskar 70%
Die DepotBank hat rd €4400 KapErtragssteuer bescheinigt, plus Soli.
Muss ich die einbehaltenen KapErtragssteuer Anteile für jedes Wertpapier einzeln ermitteln und dann summarisch eintragen oder kann ich 30% bzw 70% des Gesamtwertes aller Wertpapiere ansetzen. Wo krieg ich ggfls die Zahlen her, die St-Besch der Bank gibt das nicht her.
Lohnt der Aufwand überhaupt, wieviel kommt da in etwa zurück von der einbehaltenen KapErtragssteuer? Hab ich richtig kapiert, dass der Steuerausländer Erwin alles zurückkriegt, der deutsche Oskar ist nur für den 1000 € übersteigenden Betrag der KapitalErträge st-pflichtig??
Dank im Voraus für Antworten.
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