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Mein Elster - Meine Belege

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    Mein Elster - Meine Belege

    Hallo,
    erstmals muss ich parallel zu einer Umsatzsteuervoranmeldung einen Beleg abgeben, der den hohen Vorsteuerbetrag "erklärt".

    Ich habe diesen Beleg in Mein Elster / Meine Belege erfolgreich hochgeladen - und nun weiß ich nicht, ob das so ausreicht, oder ob der Beleg auch noch "gesendet" werden muss. (Die Umsatzsteuervoranmeldung sende ich nicht über Elster, sondern über das Buchführungsprogramm.)

    Was muss ich mit dem hochgeladenen Beleg zusätzlich tun?

    Ergänzung: In der Voranmeldung habe ich angekreuzt, dass zusätzlich Belege eingereicht werden.
    Zuletzt geändert von Prabha; 07.11.2024, 12:57.

    #2
    Hallo,

    für eine Übermittlung an das FA empfehle ich das "Formular" Belegnachreichung. Zu finden unter "Alle Formulare / Anträge, Einspürche Mitteilung".

    Die Funktion "Meine Belege" ist mehr für dich zum sortieren und ggf. aufaddieren von Belegen über das Jahr über. Eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgt dadurch nicht.
    Zuletzt geändert von Gerald v. R.; 07.11.2024, 13:04.

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      #3
      Danke für die hilfreiche Antwort!

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        #4
        Nachtrag: Leider funktioniert die Belegnachreichung für Belege zur Umsatzsteuervoranmeldung nicht. Es gibt nur eine Auswahl von Steuererklärungen, zu denen Belege nachgereicht werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist leider nicht dabei.
        Ich habe mir jetzt damit geholfen, dass ich den Beleg mit einer Sonstigen Nachricht ans Finanzamt geschickt habe.

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          #5
          Due Funktion "Meine Belege" ist mehr für dich zum sortieren und ggf aufaddieren von Belegen über das Jahr über.
          Sie ist sogar ausschließlich für dich gedacht, das Finanzamt hat keinen Zugriff.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Leider funktioniert die Belegnachreichung für Belege zur Umsatzsteuervoranmeldung nicht.
            Stimmt ! Das steht sogar auf der Startseite der Belegnachreichung.

            Belegnachreichung.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok, wieder was gelernt. Dann wäre die sonstige Nachricht auch mein Plan B

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