Angabe Arbeitslosengeld I bei Selbständigen

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  • Maco
    Neuer Benutzer
    • 08.11.2024
    • 1

    #1

    Angabe Arbeitslosengeld I bei Selbständigen

    Hallo zusammen!
    Ich bin selbständig, zahle freiwillig in die Arbeitslosenversicherung an und habe 2023 kurzfristig ALG I bezogen.
    In welcher Anlage und welcher Zeile kann ich diese Einnahme eingeben? Muss ich das überhaupt?
    Herzlichen Dank!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    In welcher Anlage und welcher Zeile kann ich diese Einnahme eingeben?
    ALG 1 ist im Hauptvordruck zu erklären und zwar in Zeile 35 auf Seite 6.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15394

      #3
      In Zeile 35 des Hauptvordrucks wird danach gefragt.

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Die BA für Arbeit sollte die maßgebliche Zahl auch dem Finanzamt gemeldet haben. Benutze mal den Bescheinigungsabruf, dann sollte das direkt an der richtigen Stelle eingetragen werden.

        Kommentar

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