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    Neukundenbonus Stromanbieter

    Hallo zusammen,
    muss man den Neukunden Bonus bei einem Stromanbieter Wechsel irgendwo angeben? Wenn ja, in welcher Rubrik?
    Oder wird das wie ein Rabatt betrachtet und hat gar nichts mit der Steuererklärung zu tun?
    Privat erworbene Payback Punkte, die umgewandelt werden, sind ja auch irrelevant für die Steuer.
    Vielen Dank vorab und ein schönes Wochenende.

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht Elster. Solange man unter der Freigrenze von 256€ bleibt, ist alles gut.

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      #3
      Vielen Dank für die Info. D.h. wenn der Betrag 256 Euro übersteigt, gibt man den gesamten Betrag unter sonstige Einkünfte an?

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        #4
        Meine Meinung dazu: Wenn ich als Kunde bei einer Bank einmalig oder regelmaessig Praemien fuer die Vermittlung von Neukunden oder sonstiges erhalte, dann gilt selbstverstaendlich das von multi geschriebene, weil ich dann einmalig oder regelmaessig Einnahmen aus der Vermittlertaetigkeit erziele. Den Stromwechselbonus erhalte ich aber lediglich fuer einen neuen eigenen Vertragsabschluss. Der Bonus stellt sich somit nicht als Einnahme dar, sondern mindert nur meinen Aufwand - und meistens nur im ersten Jahr.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Sehe ich auch so, der Bonus ist Bestandteil des Tarifs.

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            #6
            Ja, das ist definitiv einmalig beim Vertragswechsel. Wobei manche das Spiel ja jedes Jahr machen und man dann auch öfter derartige Boni erhalten würde. Demgegenüber steht natürlich immer der eigene Aufwand.

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              #7
              Zitat von Zille1977 Beitrag anzeigen
              Vielen Dank für die Info. D.h. wenn der Betrag 256 Euro übersteigt, gibt man den gesamten Betrag unter sonstige Einkünfte an?
              Nein, dann muss man mit der Betrachtung des Steuerrechts anfangen, was nicht Thema des Forums ist, nämlich ob es ein Rabatt oder eine Prämie ist.
              Da ist es es ein Unterschied, ob der Grundtarif anfangs für Neukunden rabattiert wird oder man eine Prämie dafür erhält, dass man z.b. ein sowie kostenloses Konto oder Depot eröffnet.

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                #8
                ... oder man eine Prämie dafür erhält, dass man z.b. ein sowie kostenloses Konto oder Depot eröffnet.
                Die Depotwechselprämie wird bei den veröffentlichten Beispielen für sonstige Leistungen auch immer erwähnt. Ich habe unlängst auch 150,00 €

                für einen Depotumzug erhalten, da wurde im Verwendungszweck ausdrücklich auf die Steuerpflicht hingewiesen. Ich musste mit dem Depot

                umziehen, weil die Bank, von der es bisher verwaltet wurde, das Depotgeschäft aufgegeben hat, das spielt aber für die Steuerpflicht keine Rolle.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für die weiteren Meinungen und Informationen. Ich würde mich dann im Falle des Stromanbieter Wechsels nochmal weiter schlau machen, da das Thema mit dem Rabatt ja scheinbar in Hinblick auf das Steuerrecht nicht ganz einfach ist. Bzw. im Zweifelsfall gibt man es in der Erklärung an und schaut was passiert.

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                    #10
                    Hallo,

                    ... da das Thema mit dem Rabatt ja scheinbar in Hinblick auf das Steuerrecht nicht ganz einfach ist.
                    Doch, bei dem eigenen Stromvertrag ist es ganz einfach, genauso wie bei den bereits angesprochenen Rabattpunkten: Das sind Nachlässe auf den Preis, die müssen weder versteuert werden noch sind es Schenkung (auf die Idee könnte man ja auch kommen).
                    Genauso wie man das geschenkte Handy bei einem neuen Vertrag nicht versteuern muss.

                    Anders sieht es aus wenn man Dritte wirbt - oder die Punkte für etwas anderes als Käufe bekommt.

                    Ja, das ist definitiv einmalig beim Vertragswechsel.
                    Selbst wenn nicht wrde das nichts ändern (besser: gerade dann nicht, denn dann ist es noch mehr Vertragsbestandteil) Ich kenne beispielsweise Handytarife mit Dauerrabatt ... [angeblich - in Wirklichkeit ist das der normale Tarif, so ähnlich wie bei den Angebotspreisen für Tiefkühlpizza]

                    Stefan
                    Zuletzt geändert von reckoner; 09.11.2024, 14:09.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Die Depotwechselpraemie wird bei den veroeffentlichten Beispielen fuer sonstige Leistungen auch immer erwaehnt. Ich habe unlaengst auch 150,00 Euro fuer einen Depotumzug erhalten, da wurde im Verwendungszweck ausdruecklich auf die Steuerpflicht hingewiesen.
                      Das ist auch korrekt so. Das liegt aber daran, weil bei einem Depotuebertrag innerhalb von Deutschland die beteiligten Banken keine Gebuehren verlangen duerfen. Und somit kann der Bonus auch nicht die Ausgaben mindern, sondern stellen eine zusaetzliche Einnahme dar, die ab 256 Euro als sonstige Einnahme zu versteuern ist.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Hallo,

                        Das ist auch korrekt so. Das liegt aber daran, weil bei einem Depotuebertrag innerhalb von Deutschland die beteiligten Banken keine Gebuehren verlangen duerfen.
                        Ja, korrekt ist es wohl. Aber deine Begründung ist imho nicht schlüssig, denn der Wechsel des Stromanbieters ist auch gebührenfrei.

                        Bei den Banken/Depots könnte man aber anführen, dass die sowieso gratis sind, und dann würde der Rabatt ins Negative führen-
                        Ich meine auch, dass es zu dem Thema mal einen Anwendungserlass gab.

                        Eine Anekdote: Ich hatte wirklich mal eine Bank mit negativen Kontoführungsgebühren (es gab jeden Monat einen Euro) - da war ich mir auch nicht sicher ob ich das vielleicht versteuern müsste (als Sonstiges Einkommen).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Hallo reckoner, du musst meine Begruendung bei #11 auch richtig lesen, dann verstehst du auch meine Argumentation. Aber wir weichen hier jetzt vom Thema ab, deshalb beende ich auch jetzt meine Teilnahme in diesen Beitrag.
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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