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Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

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    Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zu meiner aktuellen steuerlichen Situation und hoffe auf Ihre Unterstützung.

    Meine Frau arbeitet seit 2019 als Angestellte und zahlt regelmäßig Lohnsteuer. Da sie beruflich stark eingespannt ist, habe ich das Kindergeld für unsere Kinder beantragt, welches auf mein Konto überwiesen wird. Seit 2023 arbeite ich freiberuflich. Vor Kurzem erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung. Ich habe die Erklärung über Elster vorbereitet, jedoch noch nicht eingereicht.

    Die Frist ist zu knapp, daher plane ich, nur meine Steuererklärung als Einzelveranlagung einzureichen.Nun mache ich mir Sorgen, dass meine Angaben den Kinderfreibetrag meiner Frau beeinträchtigen könnten, da sie die Krankenversicherungsbeiträge für die Kinder zahlt. Bisher gab es bei der gemeinsamen steuerlichen Berücksichtigung der Kinder keine Probleme.

    Ich überlege daher, ob ich in meiner Steuererklärung entweder:
    • die Kinder komplett weglassen soll oder
    • die Kinder zwar angebe, jedoch keine kinderbezogenen Kosten (z. B. Hort-Kosten) oder das Kindergeld eintrage.

    Ich bin unsicher, welche Option sinnvoller ist, insbesondere da es unnatürlich wirkt, die Kinder anzugeben, aber das Kindergeld nicht einzutragen.

    Was wäre in meinem Fall die beste Vorgehensweise, um steuerliche Konflikte zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf den Kinderfreibetrag meiner Frau?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
    Zuletzt geändert von jsiku; 09.11.2024, 20:13.

    #2
    Du stellst hier Fragen zum Steuerrecht und nicht zur elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Deine Fragen sind auch nicht besonders sinnvoll. Du schreibst z. B.:

    Da meine Frau zeitlich sehr ausgelastet ist, habe ich mich für die Einzelveranlagung entschieden.
    Mit Verlaub, das ist Nonsens ! Die Wahl der Veranlagungsart sollte sich an der Höhe der Steuer orientieren und nicht an der Zeit, die deine Frau

    für die Steuererklärung erübrigen kann.

    Die Anlage Kind füllt man auch bei einer Einzelveranlagung aus, jeder Elternteil trägt nur den halben Kindergeldanspruch ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von jsiku Beitrag anzeigen

      Da meine Frau zeitlich sehr ausgelastet ist, habe ich mich für die Einzelveranlagung entschieden.
      Hast Du diese Entscheidung auch mal mit Deiner Frau besprochen? Je größer der Einkommensunterschied zwischen Euch ist je mehr Geld verschenkt Ihr durch den steuerlichen Nachteil, der mit der getrennten Veranlagung verbunden ist. Das Geld könnt Ihr doch besser Euren Kindern zu Gute kommen lassen.

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        #4
        Zitat von jsiku Beitrag anzeigen
        Da meine Frau zeitlich sehr ausgelastet ist, habe ich mich für die Einzelveranlagung entschieden
        Das heißt Deine Frau kümmert sich um ihre Steuererklärung selber? Das wird sie aber nicht sehr entlasten!

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Die Anlage Kind füllt man auch bei einer Einzelveranlagung aus, jeder Elternteil trägt nur den halben Kindergeldanspruch ein.
          Ich habe meinen Beitrag überarbeitet, da ich zu viele persönliche Details angegeben habe. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich wusste nicht, dass man jeweils 50% angeben muss.

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            #6
            Zitat von jsiku Beitrag anzeigen
            Die Frist ist zu knapp, daher plane ich, nur meine Steuererklärung als Einzelveranlagung einzureichen
            Allerdings ist ja Deine Frau dann auch zur Abgabe verpflichtet, jetzt, nachdem die Frist eigentlich schon abgelaufen ist.

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              #7
              Die Frist ist zu knapp, daher plane ich, nur meine Steuererklärung als Einzelveranlagung einzureichen.
              Auch diese Vorgehensweise ist nicht wirklich sinnvoll. Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung deiner Frau lassen sich über

              den Bescheinigungsabruf in die gemeinsame Steuererklärung übernehmen. Wenn ihr bisher gemeinsame Steuererklärungen

              eingereicht habt, gibt es doch wohl aus den Vorjahren auch Daten zu den Werbungskosten deiner Frau. Die zu aktualisieren ist

              keine Hexerei und dauert auch keine Ewigkeit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von jsiku Beitrag anzeigen

                Die Frist ist zu knapp, daher plane ich, nur meine Steuererklärung als Einzelveranlagung einzureichen.
                Es stimmt, dass die Abgabefrist für die 2023er Steuererklärung für eine Pflichtveranlagung (ohne Steuerberatung) bereits am 02.09.2024, also vor gut zwei Monaten, abgelaufen ist. Das ist jetzt aber auch nicht so unglaublich lange und ob das Finanzamt in diesem Fall einen Verspätungszuschlag festsetzt ist eher unwahrscheinlich, normalerweise bleibt es da bei einem mahnenden Hinweis im Bescheid. Aber selbst wenn: Der Verspätungszuschlag dürfte geringer sein als der Splittingvorteil, auf den Ihr bei der getrennten Veranlagung verzichtet.

                Also: Füge Deiner bereits vorbereiteten Steuererklärung die Daten Deiner Frau bei und beantragt eine gemeinsame Veranlagung! Du wirst schon an der ELSTER-Vorausberechnung sehen, um wieviel € das günstiger ist.

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