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Umsatz 2023

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    Umsatz 2023

    Liebe Mitglieder im Forum,
    ich habe folgende Fehlermeldung bei der Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehme (§19 Absatz 1 UStG)
    ich habe im Jahr 2022 gegründet, genauer am 22.12.2022 und hatte somit kein Umsatz im Jahr 22 ich habe Zeile 20 mit 0 angegeben und die Zeile 21 mein Umsatz für das Jahr 23 z.B. 16653 trozdem bringt er mir folgende Fehlermeldung:

    Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu steuerfreien Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben ausschließlich im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) und der steuerfreien, nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörenden Umsätze ohne Vorsteuerabzug zulässig.Ich habe auch bereits mit Komma gearbeitet, das möchte er auch nicht.Kann mir da jemand weiterhelfen. Bitte verständlich, da ich kein Steuerberater, Profi bin.
    Dankeschön

    #2
    Es geht wohl um die Umsatzsteuererklärung.

    Offenbar hast Du außer den Zeilen 20 und 21 noch steuerfreie Umsätze erklärt:

    Zitat von CD12 Beitrag anzeigen
    Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu steuerfreien Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben ausschließlich im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) und der steuerfreien, nicht zum Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) gehörenden Umsätze ohne Vorsteuerabzug zulässig.

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      #3
      Offenbar hast Du außer den Zeilen 20 und 21 noch steuerfreie Umsätze erklärt:
      Oder irgendwo eine 0 eingetragen, wo keine hingehört.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24,
        ich habe im Vorjahr keinen Umsatz gehabt daher habe ich in Zeile 20 die 0 eingetragen und in 21 mein Umsatz für das Jahr 2023. Ich nehme die Kleinunternehmer pauschale im Anspruch. Ich habe mein Kleinunternehmen neben meinen Hauptjob, im Kleinunternehmen übersteige ich die 22.000 Euro grenzen nicht.

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          #5
          Hallo L.E.Fant ich habe überall 0 eingetragen außer in der Zeile 21, das steht mein Umsatz für das Jahr 23 drin. Im Vorjahr hatte ich kein Umsatz, daher Zeile 20 auch mit 0 angegeben

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            #6
            In Zeile 20 eine 0 einzugeben ist ja richtig. In anderen Feldern, wo Umsätze abgefragt werden, ist das aber falsch. Die Felder müssen leer bleiben.

            Nur auf der letzten Seite darfst du bei der zu entrichteten Umsatzsteuer und beim Vorauszahlungsoll jeweils eine 0 eintragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Vielen Dank Charlie24,
              bei der innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) verlangt er eine Angabe

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                #8
                Das betrifft die Zeilen 38 bis 40. So findet man das doch schneller, oder?

                Ich hab Dir doch gleich gesagt dass dort nichts stehen soll! Du hast als Kleinunternehmer auch keinen Vorsteuerabzug. Wie kommst Du also dann auf die Idee, eine Eintragung bei Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug zu machen?

                Zitat von CD12 Beitrag anzeigen
                bei der innergemeinschaftlichen Lieferungen ... verlangt er eine Angabe
                Er verlangt keine Eingabe, er gibt konkrete Hinweise. Die kannst Du uns verraten, musst aber nicht, wenn Du nicht willst.

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