Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Neubau

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Neubau

    Hallo,

    wir haben 2023 in Hessen neu gebaut und sind im Dezember 2023 eingezogen. Leider haben wir das mit der Grundsteuer bis jetzt total verbaselt. Können wir das jetzt noch machen. Und wenn ja wo bekommen wir die ganzen erforderlichen Unterlagen her?

    #2
    Können wir das jetzt noch machen. Und wenn ja wo bekommen wir die ganzen erforderlichen Unterlagen her?
    Natürlich, ihr müsst das sogar machen. Für den 26.11.2024 sind Änderungen bei den Formularen angekündigt, die würde ich jetzt auch

    noch abwarten. Welche Unterlagen hast du nicht ? Die Grundstücksgröße ist doch sicher bekannt und eine Wohnflächenberechnung

    findet man in den Bauplänen. Ein Aktenzeichen für das früher unbebaute Grundstück sollte es auch geben. Mehr braucht man nicht.

    In Hessen gilt ein Flächenmodell, das ist recht einfach. Die zum Wohnhaus gehörenden Garagen müssen nicht extra erklärt werden.

    Die Fortschreibung muss auf den 1. Januar 2024 erfolgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also muss ich das dann bis zum 01.01.2025 erledigt haben? Und wo genau finde ich das Aktenzeichen?

      Kommentar


        #4
        Und wo genau finde ich das Aktenzeichen?
        Wann habt ihr denn das Grundstück, auf dem ihr das Haus gebaut habt, gekauft ? Es sollte zumindest eine Zurechnungsfortschreibung und einen

        Bescheid über den Grundsteuermessbetrag geben. Auf beiden steht das Einheitswertaktenzeichen.

        Also muss ich das dann bis zum 01.01.2025 erledigt haben?
        Eigentlich hätte die Erklärung bis Ende März 2024 eingereicht werden müssen, die Fortschreibung erfolgt auf den 1. Januar 2024.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 10.11.2024, 18:09.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Wir haben das Grundstück im Juni 2023 gekauft. Das einzige was wir vom Finanzamt bekommen haben ist der Bescheid über die Grunderwerbssteuer.
          Was heißt das denn jetzt für uns, wenn wir die Frist nicht eingehalten haben?

          Kommentar


            #6
            Je nach Bundesland ergeben sich unterschiedliche Fristen, bis zu denen die Erklaerung eingereicht werden muss:
            • 31.01. des Folgejahres: Bundesmodell, Baden-Wuerttemberg, Hessen
            • 31.03. des Folgejahres: Bayern, Hamburg, Niedersachsen
            Diese Fristen beginnen automatisch zu laufen, und zwar mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Aenderung stattgefunden hat. Eine Aufforderung durch das Finanzamt erfolgt in der Regel nicht. Bei uns in S-H wurden wir vom Finanzamt freundlicherweise aufgefordert. Die erforderlichen Daten sollten eigentlich alle in dem Bauantrag stehen.

            Derzeit, also bis einschliesslich 2024, gelten eigentlich noch die Vorschriften der bisherigen Einheitsbewertung. Das bedeutet: bei einem Kauf eines Grundstuecks in den Jahren bis 2024 kann es passieren, dass du eine sogenannte Erklaerung zur Feststellung des Einheitswertes abgeben und einen Fragebogen zur Einheitsbewertung des Grundbesitzes ausfuellen musst. Das solltest du aber unbedingt vorab mit deinem Finanzamt abklaeren und auch nach dem Aktenzeichen bzw. der Steuernummer fragen, die du bei der Erklaerung anzugeben hast.

            Die Finanzaemter koennen nach Ablauf der Frist einen Verspaetungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat festsetzen, muessen das aber nicht zwingend tun. Gibst du nach ein paar Monaten immer noch nicht ab, wird das Finanzamt neben einem Verspaetungszuschlag auch ein Zwangsgeld androhen. Laesst du dann die damit festgesetzte Frist verstreichen, kann tatsaechlich ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar


              #7
              Wir haben das Grundstück im Juni 2023 gekauft. Das einzige was wir vom Finanzamt bekommen haben ist der Bescheid über die Grunderwerbssteuer.
              Dann würde ich wegen des Einheitswertaktenzeichens anrufen, auf dem Grunderwerbssteuerbescheid wird das nicht unbedingt stehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Danke dir. Habe einen Rückruftermin bei unseren Termin bei unserem Finanzamt gebucht. Sollte ich beim ausfüllen des Grundsteuerantrags noch Hilfe benötigen, kann ich mich ja nochmal melden?

                Kommentar


                  #9
                  Sollte ich beim ausfüllen des Grundsteuerantrags noch Hilfe benötigen, kann ich mich ja nochmal melden?
                  Natürlich, wobei die Formulare für Hessen recht einfach aufgebaut sind. Wir haben hier auch immer noch einen Link

                  zu einem ausführlichen Artikel stehen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Noch einmal eine kurze Frage. Wir haben jetzt alles soweit ausgefüllt. Leider meckert Elster jetzt. Der Mitarbeiter hat mir aber gesagt, dass ich dort "2024" eintragen soll.


                    image.png

                    Kommentar


                      #11
                      Du darfst auf Seite 1 des Hauptvordrucks nicht Hauptveranlagung auswählen. Richtig müsste bei Hessen die Auswahl

                      Neuveranlagung / Fortschreibung(en) sein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Oder muss ich hier "keine Angabe" auswählen ????

                        image.png

                        Kommentar


                          #13
                          Oder muss ich hier "keine Angabe" auswählen ????
                          Auch das wäre falsch ! Siehe Beitrag '#11 !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X