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Landwirtschaft 13a - Frage zu Anlage av13a

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    Landwirtschaft 13a - Frage zu Anlage av13a

    Hallo,
    wir sind 13a Landwirte (d.h. unter 20 Hektar etc.) und zum ersten Mal fülle ich die Anlage 13a aus. Soweit so gut. Aber es gibt noch die Anlage AV13a, in der nach "Grund und Boden", "Gebäude" etc. gefragt wird.
    Muss ich hier wirklich jede unserer Fläche und jedes Gebäude mit den Erwerbskosten eintragen?
    Auch gepachtete Flächen mit Pachtpreis?
    Und was ist der "Buchwert"? Wo bekomme ich den her?

    Bei Gebäuden, muss unser Stall und unsere Hallen angegeben werden. Mein Mann hat alles selbst gebaut, was sind dann der Herstellungskosten. Die Materialkosten?
    Was ist mit unserem Wohnhaus? Es liegt nicht an der Hofstelle sondern im Dorf.

    Das alles spielt doch für die pauschalierte Steuer überhaupt keine Rolle. Müssen wir das wirklich angeben?
    Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe!

    #2
    Bei mir gibt es zur Einkommensteuererklärung keine Anlage AV13a.

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      #3
      Ok, hab's gefunden. Offenbar ist die Anlage grundsätzlich von 13-a-Landwirten auszufüllen.

      https://www.lfst.bayern.de/fileadmin...nissen.pdf.pdf

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        #4
        Das Merkblatt hatte ich auch schon gelesen. Aber es hilft mir nicht wirklich weiter. Ich bin nach wie vor unsicher was ich jetzt reinschreiben muss. Über Pachtflächen steht dort z.B. nichts.
        Die Anlage AV13a ist in der Anlage 13a enthalten...

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          #5
          Ich habe jetzt mit einem Sachbearbeiter telefoniert. Ich fasse es kurz zusammen, falls jemand vor dem gleichen Problem steht.

          Es müssen alle Eigentumsflächen angegeben werden. Pachtflächen nicht. Es gilt der (damalige) Anschaffungspreis.
          Ebenso bei Gebäuden. Bei Eigenbau sollen die Materialkosten + evt. Fremdarbeiterkosten angegeben werden.
          Wohnhaus = Wohnhaus, egal ob an Hofstelle oder außerhalb.
          Buchwert ist Anschaffungskosten minus evt. Abschreibungen falls vorhanden.

          Das Formular ist seit 2022 neu und muss von allen 13a Landwirten ausgefüllt werden. Den Sinn dahinter verstehe ich persönlich nicht.Ich zahle einen festen Betrag für meine Flächen und Vieheinheiten, da ist es doch egal ob meine Hallen teuer oder billig waren im Bau... Sagt ja auch nichts darüber aus, was für einen Wiederverkaufswert sie haben!
          Das Finanzamt kann jetzt glauben wir haben eine Minihalle, oder eine Billighalle oder eben selbstgebaut. Na prima.

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