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    Anlagen zu den Formularen

    Hallo,
    es gibt (oder gab?) zu den Formularen eine komplette Anlagenliste mit einem Fragezeichen, das beim Anklicken Informationen zu der jeweiligen Anlage enthält. Wo finde ich diese Liste?
    Gruß
    Taunusmann
    Zuletzt geändert von Taunusmann; 12.11.2024, 13:09.

    #2
    Wo finde ich diese Liste?
    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja ja, das habe ich mir durchgelesen, werde aber nicht schlau daraus:

      "Um Anlagen hinzuzufügen oder zu entfernen, bietet die Navigationsübersicht links unten
      einen großen Button: Anlagen hinzufügen / entfernen. Nicht zu übersehen, möchte man meinen! Leider doch, denn manchmal muss man die
      Navigationsansicht links über das blau-weiße Balkenmenü (Hamburger Menü) oder den blauen Doppelpfeil erst einblenden bzw. aufklappen
      ".

      steht da geschrieben. Nichts davon kann ich jedoch sehen, wenn ich www.elster.de aufrufe. Auch nicht bei "Was kann ich hier machen?" und nicht bei "Formulare & Leistungen" "Alle Formulare".
      Taunusmann

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        #4
        Auch nicht bei "Was kann ich hier machen?" und nicht bei "Formulare & Leistungen" "Alle Formulare".
        Anlagen gehören, wie die Bezeichnung Anlage schon sagt, immer zu bestimmten Steuererklärungen. Um z. B. zu einer Anlagenliste für

        die Einkommensteuererklärung zu kommen, musst du eine Einkommensteuererklärung starten. Dort kannst du dann über

        Anlagen hinzufügen / entfernen zur Anlagenauswahl gehen und bei jeder Anlage auf das Fragezeichen klicken.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          ... gibt es (oder gab?) zu den Formularen eine komplette Anlagenliste mit einem Fragezeichen, das beim Anklicken Informationen zu der jeweiligen Anlage enthaelt ...
          Nein, eine komplette Anlagenliste mit dazugehoerende Informationen ist mir nicht bekannt. Aber wie im Link von Charlie24 genannt, kann man zu den einzelnen Formularen die ggf. vorhandenen Anlagen auswaehlen und sich auch mit einem Klick auf das Fragezeichen die entsprechenden Informationen anzeigen lassen, im Beispiel von Charlie24 eben fuer die Einkommensteuer. Da du uns in deiner Anfrage nicht geschrieben hast zu welchem Formular du diese Anfrage stellst, musst du mit dem Beispiel vorlieb nehmen und dich selber durchhangeln.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Ja sorry, "komplette Anlagenliste" war falsch. Ich meinte die Liste zu ESt.
            Taunusmann

            Kommentar


              #7
              Juchhuuuu, ich hab's gefunden. Besten Dank für die kleine Hilfestellung.
              Taunusmann

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                #8
                Du hast es ja jetzt gefunden, aber mir war jetzt ehrlich gesagt nicht klar, ob Du eine Liste der Anlagen in Mein Elster meinst oder welche es von der Finanzverwaltung gibt. Zu letzterem siehe: https://www.formulare-bfinv.de/
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Warum eigentlich sind die Anlagen der Finanzverwaltung nicht mit denen von Elster identisch ???

                  Dann müsste man bei Elster nur die Felder der Finanzverwaltungsanlagen ausfüllen. Fertig. Denn so wie es jetzt gehandhabt wird, sind die Elsteranlagen eine Zumutung. Viel zu träge, viel zu unübersichtlich, viel zu viel unnötiger Firlefanz. Zum Beispiel lassen sich für jede Zeile der Anlage EÜR anscheinend beliebig viele Werte angeben. Das ist Humbug, nämlich Buchhaltung und die hat bei Elster nichts zu suchen.

                  Taunusmann

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                    #10
                    Das ist Humbug, nämlich Buchhaltung und die hat bei Elster nichts zu suchen.
                    Der Mehrfachzeilenindex in den Formularen von Mein ELSTER hat schon seine Berechtigung. Der erspart mir z. B. bei Vermietungseinkünften

                    schon seit Jahren die Nachreichung von Belegen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Taunusmann!

                      Was Sie schreiben ist, und bei Ihrer Wortwahl zu bleiben, schlichtweg "Humbug"!

                      *****
                      Von was reden/schreiben Sie denn eigentlich?

                      "Anlagen der Finanzverwaltung" - ja was bitteschön soll das denn sein - meinen Sie etwa "Formulare" oder was meinen Sie damit?

                      Wer lange genug dabei ist, kennt noch das eingestampfte Projekt "ElsterFormular", da war es tatsächlich so wie von Ihnen gewünscht, da wurden die "Papier-Formulare" zu 100% identisch auf dem Bildschirm dargestellt und konnten ausgefüllt werden.

                      Warum auch immer, das ist und bleibt - seit 2019 !? habs schon vergessen - Vergangenheit!

                      *****
                      Ich tat mich anfangs auch schwer mit dieser neuen Elster-Welt - aber ich kann ihnen versichern: Je mehr man damit arbeitet, desto mehr kommt man damit klar - zumindest als Daueranwender!

                      Wem das als einmal-jährlich-Anwender - aus mir nachvollziehbaren Gründen - nicht liegt, der muss sich entsprechende Software anschaffen oder die Steuererklärung online erstellen - und es gibt Software, bei der kann man die Erfassung mit der Formularansicht beginnen und aus dieser Ansicht heraus die Daten einfügen!

                      Wer vom Staat eine kostenlose ESt-Software im diesem Stile wünscht, der möge sich bitte bei den verantwortlichen Politikern beschweren!

                      *****
                      "Viel zu träge" - schlichtweg nein, ich sitze wohl vor der ältesten Kiste die man sich nur vorstellen kann, und da läuft alles zeitlich genauso fix ab wie ich mir das wünsche!

                      *****
                      "viel zu überübersichtlich" - ja - aber siehe mein obiger Verweis auf andere Software!

                      *****
                      "viel zu unnötiger Firlefanz" - Humbug - die "Formulare" bilden das Steuerrecht ab, und der krampfhafte Versuch, unser supertolles deutsches Steuerrecht in Formulare zu pressen, führt nun mal zu diesem Ergebnis - wenden Sie sich an Politiker, die müssen am Gesetz was ändern, erst dann wird das hier übersichtlicher!

                      *****
                      Das mit der - wahlweisen (!) - mehrzeiligen Erfassung ist eine sehr gute Sache - wer's nicht braucht, nutzt es einfach nicht, anstatt herumzumäkeln - und der kleine nebenberuflich tätige Unternehmer mit seinen 40 Belegen/Jahr kann tatsächlich im EÜR-Formular seine "kleinst-Buchhaltung" abbilden: Belegsammlung genügt, Eintrag Beleg für Beleg in die EÜR - und weg damit!

                      Gute Sache - auch in anderen Formularen!

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                        #12
                        @ Charlie
                        Das verstehe ich jetzt zwar nicht, denn was hat eine Elster-Anlage mit Belegen zu tun? Aber egal. Ich benötige hauptsächlich die Anlage EÜR und es ist jedes Jahr eine Tortur, die Zeilensummen von meiner Excelbuchführung händisch nach Elster zu übetragen.
                        Zuletzt geändert von Taunusmann; 14.11.2024, 11:37.

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                          #13
                          Ich benötige hauptsächlich die Anlage EÜR und es ist jedes Jahr eine Tortur, die Zeilensummen von meiner Excelbuchführung händisch nach Elster zu übetragen.
                          Man muss den Mehrfachzeilenindex nicht nutzen, man darf auch nur die Summen eintragen.

                          Das verstehe ich jetzt zwar nicht, denn was hat eine Elster-Anlage mit Belegen zu tun?
                          Wenn ich in der Anlage V alle Werbungskosten einzeln erkläre, ist die Erklärung wesentlich transparenter als bei einer Summenerfassung.

                          Unserem Finanzamt reicht das für die Plausibilitätsprüfung aus, ich habe die letzten Jahre nie Belege nachreichen müssen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Uwe


                            Formulare sind keine Anlagen, sondern Anlagen sind Anlagen zu den Formularen, verstehst?
                            Ich meinte - wie deutlich formuliert - die von Charlie angesprochenen Print-Anlagen der Finanzverwaltung.
                            Wenn man sich länger mit etwas befasst, wird alles einfach. Zum Beispiel müsste ich mich länger damit befassen, wo hier die Zitierfunktion versteckt ist.
                            Dass es die 100%-Abbildung der Print-Anlagen einmal gab, wusste ich nicht. Interessant.

                            Das "supertolle deutsche Steuerrecht" ist ein apokalyptischer Albtraum und ineffektiv dazu. Allein die Erhebungskosten durch mehr als 600 Finanzämtern sowie über 10.000 kommunale Steuerämter betragen laut WEF (World Economy Forum) das Dreifache des EU-Durchschnitts und die Bundesfinanzminister wechseln wir neuerdings wie das Hemd. Drei Stück innerhalb weniger Monate, wobei ich davon ausgehe, dass die politische Karriere des lieben Herr Wissing am 23. Februar endet.

                            Taunusmann
                            Zuletzt geändert von Taunusmann; 14.11.2024, 12:02.

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                              #15
                              Hallo Taunusmann

                              Damit es keine Missverständnisse gibt:

                              "Formulare" sind und bleiben "Formulare", ob die nun "Hauptvordruck" oder "Anlagen zum Haupvordruck" oder "Anlage N" genannt werden, alle bleiben übergeordnet "Formulare" !

                              vielleicht ist das noch für Sie von Interesse: https://www.formulare-bfinv.de/

                              Zitierfunktion:

                              vollständig möglich rechts unten über den Button "Zitat"

                              einzelne Sätze: ich nutze hierzu das Symbol aus der Symbolleiste grafik.png- ist etwa umständlich, aber geht schon

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