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Ist gezahlte Erbschaftsteuer steuerlich absetzbar?

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    Ist gezahlte Erbschaftsteuer steuerlich absetzbar?

    Hallo Elsterforum,

    meine Bekannte hat 62.000 € geerbt. Jetzt hat sie den Erbschaftsbescheid vom Finanzamt zurückbekommen und muss über 7.000 € Erbschaftsteuer zahlen.
    Kann sie diese 7.000 € steuerlich absetzen?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

    #2
    Nein, unter keinem Gesichtspunkt.

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      #3
      @Telepeter
      ein Mensch in meinem weitläufigen Familie muss für seinen Neffen das (sehr hohe) Erbe verwalten, bis er volljährig ist.
      Er hat also dessen Erbschaftssteuer überwiesen - nun ist das Erbe dadurch kleiner geworden und die Steuer war zu hoch berechnet - es wird eine Erstattung geben - damit steigt wieder das Erbe und es muss Steuer nachbezahlt werden ...
      Ich kann es kaum glauben, dass das Verfahren, von dem er berichtet hat, so stimmt. Kannst du dazu etwas sagen? Gibt es wirklich eine solch "interpolierende" Festsetzung der Erbschaftssteuer?

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        #4
        Vielleicht müssen ja die Zinsen auf das Erbe versteuert werden und haben das Vermögen, das inzwischen dem Neffen gehört, gemindert. Das zu versteuernde Erbe wird aber dadurch sicher nicht weniger.
        Da ist wohl vom Neffen bis hin zu Dir eine Runde Stille Post gespielt worden

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          #5
          Maßgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist ja immer der Erbfall. Nur Verbindlichkeiten des Erblassers, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben, mindern die Erbschaftssteuer. Die Erbschaftssteuer selbst ist keine Verbindlichkeit des Erblassers (sondern der Erben). Ebenso die Einkommensteuer, die auf Zinseinkünfte entfällt, die nach dem Erbfall entstanden sind.

          Es handelt sich bei der Erbschaftssteuer auch nicht um sog. Erbfallschulden (wie beispielsweise die Erfüllung eines Vermächtnisses oder die Begräbniskosten). Das ist durch § 10 Abs. 8 ErbStG ausdrücklich ausgeschlossen.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 14.11.2024, 09:12.

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            #6
            Hallo Koches und Telepeter und alle Mitleser!

            Steuerliche Fragen sollten nicht dem Forum, sondern dem Finanzamt, einem/r Steuerfachmann/-frau oder irgendeiner bescheuerten KI oder dem Mann im Mond, gestellt werden!

            Eine Internetrecherche ist auch zielführend, und das Internet darf auch kostenlos Anworten geben - Steuerberatung hier im Forum ist nicht erlaubt!

            Das Steuerrecht ist zu komplex für solch kurze und einfache Antworten wie die von Telepeter - ich würde mich freuen, wenn es im deutschen Steuerrecht nicht das ständige "ja, aber ..." gäbe - es ist aber nun mal leider nicht so!

            Und "schnelle kurze Antworten aus der Hüfte geschossen" sind deshalb - leider - viel zu oft falsch - vor dieser "Schnellschussfalle" sind selbst Steuerfachleute nicht gefeit ...

            Weil die Antwort von Telepeter leider falsch ist, deshalb folgender Hinweis:

            grafik.png
            Zuletzt geändert von Uwe64; 14.11.2024, 10:59.

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              #7
              Diskussionen dieser Art hier im Forum zu führen, ist nicht zielführend. Ich hatte vor Jahren mit einem 35b-Fall zu tun.

              Der betraf 4 Erben eines landwirtschaftlichen Betriebs, der nach dem Erbfall veräußert wurde. Jeder Sachbearbeiter,

              jede Sachbearbeiterin hat die Ermäßigung anders berechnet, nicht immer auf Anhieb richtig, sondern mal zu hoch, mal zu gering.

              Wohlgemerkt, alles am gleichen Finanzamt !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Kann meine Bekannte die über 7000 € gezahlte Erbschaftsteuer steuerlich absetzen?
                Ja oder nein?

                Kommentar


                  #9
                  Kann meine Bekannte die ueber 7000 Euro gezahlte Erbschaftsteuer steuerlich absetzen? Ja oder nein?
                  Das kommt darauf an und kann hier nicht abschliessend beantwortet werden, sh. auch die bisherigen Beitraege und insbesondere den Screenshot im Beitrag Nr. 6. Frage doch einfach mal beim zustaendigen Finanzamt nach. Aber bitte nicht einfach < kann ich die Erbschaftssteuer absetzen? > (Steuerberatung ist den Finanzbeamter naemlich nicht erlaubt), sondern mit einer gezielten Frage wie zum Beispiel < wo kann ich 7000 Euro Erbschaftsteuer absetzen? > oder eine andere kluge Frage. Darauf duerfte ein Finanzbeamter meines Erachtens antworten duerfen. Oder du fragst mal einen Steuerberater.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                  Kommentar


                    #10
                    Kann meine Bekannte die über 7000 € gezahlte Erbschaftsteuer steuerlich absetzen?
                    Ja oder nein?
                    Normalerweise nein ! Die Steuerermäßigung nach § 35b EStG greift nur, wenn das Erbe auch mit Einkommensteuer belastet wird.

                    Bei einem geerbten Aktiendepot könnte das der Fall sein, bei anderem Geldvermögen regelmäßig nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Koches Beitrag anzeigen
                      Kann meine Bekannte die über 7000 € gezahlte Erbschaftsteuer steuerlich absetzen?
                      Ja oder nein?
                      Nein.

                      Es gibt lediglich die Möglichkeit der Steuerermäßigung, wenn in bestimmten Fällen aus dem ererbten Vermögen Einkünfte erzielt werden.
                      Darauf wurde bereits hingewiesen. Aber dies ist dann ein Fall für die Steuerberatung.

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                        #12
                        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

                        Nein.

                        Es gibt lediglich die Möglichkeit der Steuerermäßigung, wenn in bestimmten Fällen aus dem ererbten Vermögen Einkünfte erzielt werden.
                        Darauf wurde bereits hingewiesen. Aber dies ist dann ein Fall für die Steuerberatung.
                        Also doch: Ja.

                        Wieso stimmt beides?

                        Nein: Weil Telepeter fachlich (!) korrekt schreibt, dass Erbschaftsteuern einkommensteuerlich "nicht absetzbar (!)" sind.

                        Ja, doch:.Weil Telepeter wie auch Uwe64 korrekt schreiben, dass Erbschaftsteuern "Einkommensteuer durch Anrechnung (!) auf die Steuerschuld mindern (!)" können.

                        Ich habe hier nur deshalb gepostet, weil die erste Antwort von Telepeter "Nein, unter keinem Gesichtspunkt" m.E. den Fragesteller nicht vollumfänglich informiert - wenn schon eine Antwort auf eine steuerliche Frage, dann auch so, dass ein Laie diese versteht - und ein Laie interessiert nur das Endergebnis "weniger Steuer", sicherlich nicht diese, fachlich leider notwendige, Wortklauberei!
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 14.11.2024, 18:42.

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