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Umzug und Steuer

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    Umzug und Steuer

    Ich habe von Januar bis Oktober in Deutschland gearbeitet. Im November war ich arbeitslos und ab Dezember habe ich eine Arbeitsstelle in Wien gefunden, wo ab Dezember auch mein Wohnsitz ist.
    Meine Fragen:
    1. Steuerklärung mache ich in Deutschland für Januar bis November? Schicke ich an mein altes Finanzamt?
    2. Da trage ich auch die Umzugskosten ein?
    3. Was ist mit Dezember?

    danke im voraus
    Gruß Phosphorlicht

    #2
    Mit Mein Elster haben jetzt Deine Fragen nichts zu tun. Vielleicht kannst Du die Informationen ja auch aus anderen Quellen erhalten, z. B. https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...rn-zahlen.html und https://support.taxfix.de/hc/de/arti...osten-absetzen

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      #3
      Der deutschen Steuererklärung ist jedenfalls die Anlage WA-ESt beizufügen, in der du deine Einkünfte in Österreich angibst.

      Mit dem Wegzug nach Österreich bist du ab Dezember dort unbeschränkt steuerpflichtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Wohin wird die Steuererklärung dann geschickt

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          #5
          Wohin wird die Steuererklärung dann geschickt?

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            #6
            Wohin wird die Steuererklärung dann geschickt?
            Die deutsche an dein bisher zuständiges deutsches Finanzamt und die für Österreich an dein jetziges Finanzamt in Wien.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Die Umzugskosten kannst du dir in der deutschen Steuererklärung sparen, da diese nach § 3 c EStG nicht abzugsfähig sind.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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