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Feststellungserklärung - Erfassung von Zinseinkünften aus einer Beteiligung

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    Feststellungserklärung - Erfassung von Zinseinkünften aus einer Beteiligung

    Moin zusammen,

    nach verzweifelter Suche hier meine Frage:

    Wo kann ich in einer Feststellungserklärung Zinseinkünfte aus einer Beteiligung
    (die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) erfassen?

    Bei der Einkommensteuererklärung wird die Anlage KAP-Bet. genutzt. Vergleich-
    bares konnte ich in der Feststellungserklärung bisher nicht finden...

    Ich freue mich über sachdienliche Hinweise ;-)

    VG
    Zuletzt geändert von Forumfreund; 16.11.2024, 02:24.

    #2
    Du brauchst die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung mit den Anlagen FE-KAP und FB. Der sich daraus ergebende Anteil kann dann in die Anlage KAP-BET der Einkommensteuererklärung übertragen werden.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank Telepeter!

      Ich glaube nur, dass es bei mir noch etwas anders ist...

      Folgende Struktur liegt vor:

      - Grundstücksgesellschaft 1 erwirtschaftete Kapitalerträge.
      - FB sind Privatpersonen, aber auch Grundstücksgesellschaft 2.
      - FB der GG 2 sind dann nur Privatpersonen.

      Mir geht es um die Feststellungserklärung der Grundstücksges. 2, in der ich gern die Kapitalerträge aus der Beteiligung an der GG 1 erklären möchte. Hierfür fehlt mir noch die passende Anlage :-(

      Der weitere Schritt ist dann wieder klar. Die Kapitalerträge der Privatpersonen aus der GG 2 halte ich - wie von Dir beschrieben - in der Anlage KAP-BET der jeweiligen Einkommensteuererklärung fest.

      Kommentar


        #4
        ... aber auch Grundstücksgesellschaft 2.
        Welche Rechtsform ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          GG 1
          - ohne besondere Rechtsform
          - Bruchteilsgemeinschaft

          GG 2
          - Erbengemeinschaft

          Kommentar


            #6
            Haben beide Gemeinschaften jeweils eigene Steuernummern ? Gibt es noch andere gemeinschaftliche Einkünfte, wie z. B. aus Vermietung ?

            Dann wäre es vielleicht möglich oder sinnvoll, die Kapitaleinkünfte auf 2 Erklärungen aufzuteilen.

            In der Anlage KAP-Bet zur Einkommensteuererklärung könnte man auch die Kapitalerträge aus zwei Gemeinschaften erfassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ja, es gibt je Gemeinschaft eine eigene Steuernummer.

              Die GG 1 hat Einkünfte aus V+V und aus Kapitalvermögen (KAP1).
              Die GG 2 hat eigene Einkünfte aus Kapitalvermögen (KAP2) und ist an den Einkünften (V+V und KAP1) der GG 1 beteiligt.

              In der Einkommensteuererklärung in Anlage KAP-BET habe ich bereits die Einkünfte aus Kapitalvermögen beider Gesellschaften berücksichtigen können.

              Die Einkünfte aus V+V sind auch bereits an allen relevanten Stellen erfasst.

              Gäbe es eine Anlage KAP-BET für die Feststellungserklärung, wäre alles fein ;-)

              Bei der Aufteilung der Kapitaleinkünfte KAP 1 auf 2 Erklärungen ist leiser eine wirklich korrekte Darstellung der Verhältnisse m. E. nicht möglich. Oder übersehen ich hier etwas?

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                #8
                ... eine wirklich korrekte Darstellung der Verhältnisse m. E. nicht möglich. Oder übersehen ich hier etwas?
                Das sehe ich jetzt nicht ganz so. In der Anlage FE-KAP wird ja nicht nach Schlüssel aufgeteilt, sondern nach Beträgen.

                Beträge lassen sich rechnen und auf die Beteiligten verteilen. Das sind ja letztlich alles natürliche Personen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Das stimmt natürlich! Bei den natürlichen Personen kommt alles richtig an und führt zur korrekten Versteuerung.

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