Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entlastungsbetrag Alleinerziehende

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entlastungsbetrag Alleinerziehende

    Hallo Forumsmitglieder, ich mache seit vielen Jahren Steuererklärungen hier, bin aber mit folgender Konstellation am Ende meiner Weisheit.
    Steuererklärung 2023, Ehepaar geschieden seit 2022. minderj. Kind beim Vater wohnhaft und gemeldet, Kindergeld bekommt die Mutter.
    Vater möchte Entlastungsbetrag geltend machen.

    Elster verlangt immer Angaben zum Kindergeld,sonst Abbruch. Wer weiß hier weiter? Vielen lieben Dank.

    #2
    Zivilrechtlich steht beiden Elternteilen in der Regel das halbe Kindergeld zu, der Ausgleich erfolgt über die Unterhaltszahlung. Jedenfalls muss bei der Einkommensteuererklärung bei getrennter Veranlagung von Eltern bei jedem der halbe Kindergeldbetrag eingetragen werden.

    Kommentar


      #3
      Danke, dann funktioniert das auch. Aber der Entlastungsbetrag und der KFB kann voll beim Vater angesetzt werden?

      Kommentar


        #4
        Nein, der Vater beommt nur den halben Kinderfreibetrag.

        Kommentar


          #5
          Nein, der Vater beommt nur den halben Kinderfreibetrag.
          Wenn das Kind bei der Mutter nicht gemeldet ist, könnte aber der Antrag in Zeile 40 in Betracht kommen.

          Das Kind muss minderjährig sein, der andere Elternteil darf keine Kinderbetreuungskosten tragen und das Kind auch nicht

          im wesentlichen Umfang persönlich betreuen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Der kann aber dann nur zur Hälfte beantragt werden, da der Vater nur 0,5 KFB auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung stehen hat?

            Kommentar


              #7
              Zitat von Martin 99 Beitrag anzeigen
              Der kann aber dann nur zur Hälfte beantragt werden, da der Vater nur 0,5 KFB auf der elektr. Lohnsteuerbescheinigung stehen hat?
              Was ich geschrieben habe, gilt grundsätzlich für den Kinderfreibetrag. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ist möglicherweise in voller Höhe ansetzbar, unter den von Charlie genannten Voraussetzungen.

              Kommentar


                #8
                Wenn ich das richtig verstanden habe geht es Dir primär um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Diesen kann der Vater auch dann (in voller Höhe, da er NICHT geteilt wird wie der Kinderfreibetrag) bekommen, wenn der Kinderfreibetrag hälftig bei beiden Elternteilen berücksichtigt wird, was dem Normalfall entspricht. Es genügt, dass er überhaupt einen Anspruch auf den (halben) Kinderfreibetrag hat, das Kind in seinem Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person bei ihm wohnt, für die es keinen Kinderfreibetrag gibt. Die Einzelheiten können dem Anwendungsschreiben des BMF entnommen werden.
                Zuletzt geändert von Telepeter; 19.11.2024, 23:53.

                Kommentar

                Lädt...
                X