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Steuerbescheid bei nicht aktivierter "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe"

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    Steuerbescheid bei nicht aktivierter "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe"

    Liebe Forumteilnehmer,

    ich bereite meine Steuererklärung in einer fremden Software und von dort aus übersende ich diese an das Finanzamt.

    Heute habe ich nach der Email vom Finanzamt die Bescheiddaten aus Elster abgerufen in meine fremde Software importiert.

    Im Elster ist die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" noch nicht aktiviert.

    Daher habe ich drei Fragen:
    1. Bekomme ich mein Steuerbescheid für dieses Jahr immer noch per Post?
    2. Sollte ich meine "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" noch aktivieren, bekomme ich dort mein aktuellen Steuerbescheid abgelegt oder gilt dies nur für das nächste Jahr?
    3. Wie lange dauert die Aktivierung der "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe"?

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    #2
    1. Bekomme ich mein Steuerbescheid für dieses Jahr immer noch per Post?
    Ohne Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe bekommst du auch den Bescheid für nächstes Jahr noch per Post.

    2. Sollte ich meine "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" noch aktivieren, bekomme ich dort mein aktuellen Steuerbescheid abgelegt oder gilt dies nur für das nächste Jahr?
    Das kommt auf den Bearbeitungsstand an. Da die Bescheiddaten bereits abrufbar sind, ist die Bearbeitung abgeschlossen,

    der Steuerbescheid kommt per Post.

    3. Wie lange dauert die Aktivierung der "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe"?
    Mit ein paar Tagen muss man rechnen. Bei einer Zusammenveranlagung dauert es länger, weil hier ein Brief an den Ehegatten/Person B verschickt wird.
    Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 21:13.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank.

      Kommentar

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