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Abruferlaubnis erteilen bei eigenem Zertifikat

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    Abruferlaubnis erteilen bei eigenem Zertifikat

    Servus Experten,

    mein Sohn hat bei der Grundsteuererfassung ein Zertifikat (zwangsweise) erworben, macht aber die Einkommensteuererklärung seit Jahren (Papierfom) über mich.
    Ich habe jetzt neu auch ein Elster-Zertifikat erworben und für ihn eine Berechtigung beantragt - er soll jetzt die Genehmigung für mich direkt in "seinem" Elster erteilen.
    Fragen:
    1. Wie ist das bei ihm zu bewerkstelligen?
    A. Ist das unter Formulare & Leistungen - Bescheinigungen anderer Personen Erteilen?
    B. Oder ist das unter Zustimmung und Abrufcode beantragen?
    2. Welche Angaben braucht er dazu von mir (Steuer ID, Steuer Nr.)?
    3. Muss ich dann mich noch als Vollmachtnehmer registrieren?

    Danke, das erste Mal ist Elster doch etwas verwirrend..

    Gruß

    #2
    Ist das unter Formulare & Leistungen - Bescheinigungen anderer Personen Erteilen?
    Ja, dort ist es die mittlere Registerkarte. Er muss sich nur in sein Konto einloggen und deinen Antrag genehmigen.

    Von dir braucht er dazu nichts. Als Vollmachtnehmer musst du dich nach meiner Kenntnis nur registrieren, wenn auch

    der Steuerbescheid an dich gehen soll. Da müsste aber der Sohn dann auch als Vollmachtgeber erfasst werden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Merci Charlie24

      Zusatzfrage: Nachdem der Sohn verheiratet ist und mit der Ehefrau gemeinsam die Erklärung abgibt, gehe ich davon aus, dass ich von ihr (kein eigenes Zertifikat) eine Berechtigung beantragen und ihren Freischaltcode eintragen muss?

      Gruß
      Zuletzt geändert von ElNeu24; 25.11.2024, 18:36.

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        #4
        Servus,

        da die Zusatzfrage als Änderung offensichtlich nicht signalisiert wurde, hier nochmals:

        Zusatzfrage: Nachdem der Sohn verheiratet ist und mit der Ehefrau gemeinsam die Erklärung abgibt, gehe ich davon aus, dass ich von ihr (kein eigenes Zertifikat) eine Berechtigung beantragen muss?

        Danke und Gruß

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          #5
          da die Zusatzfrage als Änderung offensichtlich nicht signalisiert wurde, hier nochmals:
          So ist es, das kann die Forensoftware nicht.

          Für die Schwiegertochter muss die Abrufberechtigung ebenfalls beantragt werden. Die erhält dann einen Brief mit einem Freischaltcode,

          den du bei dir einmal eingeben musst. Etwa 2 Tage später kannst du auch ihre Bescheinigungen abrufen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke nochmals

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