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Probleme beim "Abrufen und Vorausfüllen"

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    Probleme beim "Abrufen und Vorausfüllen"

    Hallo Elster Support Team,

    ich will meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2003 machen und habe leider ein Problem mit dem "Abrufen und Vorausfüllen". Als ich die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 zum erstenmal gestartet hatte, habe ich leider "ohne Vorausfüllen" (oder so ähnlich) angeklickt. Seit dem ist der Icon für das Vorausfüllen nicht mehr sichtbar wenn ich die Einkommenssteuererklärung neu starte. Was kann ich tun?

    - bei Elster wird unter "Bescheinigungen verwalten -> Meine Bescheinigungen" angegeben, dass ich dem Abrufen und Vorausfüllen bereits zugestimmt habe

    - die Bescheinigungen konnte ich auch abrufen und kann diese auch individuell einsehen (Lohnsteuerbescheinigung, Stammdaten, etc.)

    Was kann ich tun, bzw. woran könnte es liegen?

    Vielen Dank im Voraus für den Support :-)

    #2
    Bei geöffnetem Entwurf gibt es links unten eine Schaltfläche zum Einfüllen der Bescheinigungen.

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      #3
      Ansonsten den Entwurf komplett löschen und noch mal beginnen.

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        #4
        Danke für Euren Support,

        links unten im geöffnetem Entwurf finde ich leider keine Schaltfläche zum Einfüllen der Bescheinigungen.
        Den Entwurf komplett löschen und nochmal bginnen ist ein gute Option. Ich finde bloss nirgends eine Möglichkeit den Entwurf zu löschen, wo könnte die denn sein?

        Es geht mir inzwischen vor allem darum die Daten, die ich im letzten Jahr bereits eingetragen und abgeschickt hatte, wieder für den Entwurf 2023 automatisch einfüllen zu lassen ...

        Toll, dass einem hier im Forum so schnell geholfen wird, vielen Dank im Voraus :-)

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          #5
          Links unten im geöffnetem Entwurf finde ich leider keine Schaltfläche zum Einfüllen der Bescheinigungen.
          Es gibt links unten einen Button mit 3 Punkten. Darüber erreichst du den Bescheinigungsabruf. Bei mir sieht das so aus:

          Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

          Es kann sein, dass es bei dir ein wenig anders aussieht, aber den Button mit den 3 Punkten gibt es bei jeder Auflösung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie24,

            danke, die Bescheinigungen abrufen/übernehmen hat schon geklappt :-)
            Aber wie bekomme ich die Daten der letzten Einkommensteuererklärung eingetragen (Vorausfüllen)? Seit ich am Anfang mal "ohne Datenübernahme fortfahren" geklickt hatte, ist kein Ikon für die Datenübernahme mehr sichtbar. Siehe unten: "Um Angaben zu übernehmen, muss ein passendes Formular abgegeben worden sein". Ich hatte meine Einkommensteuererklärung schon für die Jahre 2021 und 2022 mit Mein Elster gemacht und abgegeben, und dachte ich könnte die Daten von 2022 automatisch einfüllen lassen. Braucht es dafür noch ein "passendes Formular", und falls dem der Fall ist, wlelches ist das bzw. wo kann ich dieses Formular finden? Noch einen Abrufcode via Postzustellung?

            image.png

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              #7
              Wenn du bereits 2022 über Mein ELSTER abgegeben hast, müssen die Daten unter Meine Formulare > Übermittelte Formulare abgelegt sein,

              es sei denn du hättest sie oder dein damaliges Konto gelöscht. Wenn die Daten vorhanden sind, kannst du sie über den Button rechts in eine

              neue Erklärung übernehmen.. Wenn es im Konto keine übermittelten Daten gibt, ist keine Übernahme aus dem Vorjahr möglich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo voc1000,
                der Bescheidabruf und die Datenübernahme sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.
                Bei der Datenübernahme übernimmst du die Daten aus einer vorhergehenden Steuererklärung und musst dann die Werte "nur" aktualisieren. Diese Übernahme geht m.E. nur ganz am Anfang der Erklärung, wenn sonst nichts anderes drinsteht.
                Wenn du das verpasst hast, (lerne daraus und) trage manuell alles neu ein. Die Steuererklärung vom Vorjahr, die du hoffentlich als Pdf gespeichert hast (oder dir jetzt noch als pdf runterlädst) ist hilfreich dabei.
                Beim Bescheidabruf übernimmst du die Daten, die das Finanzamt von Arbeitgeber/Banken/Versicherungen schon vorliegen haben, in deine Steuererklärung und füllst "nur noch" den Rest aus.

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                  #9
                  Hallo Prabha,

                  vielen Dank für die schnelle und ausführliche Aufklärung und den tollen Tipp mit dem PDF vom Vorjahr :-)
                  Gibt es denn keine Möglichkeit den Entwurf zu löschen, in der Hoffnung, dass ich die Datenübernahme dann vielleicht doch wieder verfügbar ist?
                  Hm, ich fürchte da dD das selbst wahrscheinlich bisher noch nicht nötig hattest, kannst Du mir das auch nicht sagen/schreiben. Troztdem, vielen Dank nochmal !

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                    #10
                    Gibt es denn keine Möglichkeit den Entwurf zu löschen, in der Hoffnung, dass ich die Datenübernahme dann vielleicht doch wieder verfügbar ist?
                    Natürlich kann man jeden Entwurf löschen. Du musst ihn nur schließen und dann unter Meine Formulare auf die Registerkarte Entwürfe gehen.

                    Ganz rechts findest du das Papierkorbsymbol zum Löschen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo Charlie24,

                      sehr gut, das Löschen hat geklappt. Abgemeldet und wieder eingeloggt, aber leider ist die Option für die Datenübernahme aus dem letzten Jahr doch immer noch nicht möglich:
                      image.png

                      Weisst Du was es mit dem "passenden Formular" auf sich hat, das ich angeblich nicht abgegeben habe?
                      Sorry für diese schwere Geburt ... ;-)

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                        #12
                        aber leider ist die Option für die Datenübernahme aus dem letzten Jahr doch immer noch nicht möglich:
                        Hast du meine Antwort '#7 denn überhaupt gelesen ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hallo Charlie24,
                          ohje, nein, die Visitor Messages ging bisher völlig an mir vorbei, das ist DIE Lösung. Und die Büchse der Pandorra: mir ist gerade erst wieder klar geworden, dass ich 2022 das Programm WISO genutzt hatte, die Einkommensteuererklärung gar nicht bei Elster direkt gemacht hatte. Eingefallen wie Schuppen aus den Haaren ...
                          Es tut mir jetzt wirklich sehr leid, für Eure Zeit und Hirnschmalz die für die Helfestellungen investiert habt. Und auch für mich, der ich mich jetzt schon seit einer ganze Weile vergebens mit Elster rumgeschlagen habe. Puh, es muss das Alter sein ...
                          Vielen vielen Dank Euch allen !

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                            #14
                            Und die Büchse der Pandorra: mir ist gerade erst wieder klar geworden, dass ich 2022 das Programm WISO genutzt hatte, die Einkommensteuererklärung gar nicht bei Elster direkt gemacht hatte.
                            Dann gibt es bei Mein ELSTER natürlich auch keine Daten aus dem Vorjahr, die du übernehmen könntest.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              :-) danke :-)

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