Untervermietung korrekt angeben

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  • Nelal
    Neuer Benutzer
    • 28.11.2024
    • 4

    #1

    Untervermietung korrekt angeben

    Hallo zusammen,

    da ich mich letztes Jahr eine Zeit lang im Ausland aufhielt habe ich meine Wohnung in der Zeit untervermietet. Ich weiß, ich bin spät dran, da ich dummerweise auf die Nebenkostenabrechnung wartete, die ich nun aber doch erst im Dezember erhalten werde (Verbrauch der Untermieter war > 500%)... nun möchte ich sie jedenfalls abschicken mit dem Abschlag, den ich bisher zahlte.

    Meine Frage: Wie genau trage ich den Sachverhalt bei Anlage V - Sonstiges ein? Bezeichnung = Untervermietung? Und jedes Feld könnte ich mit Belegen verknüpfen - ich habe eine Tabelle mit den Ausgaben und Einnahmen gemacht, sollte ich diese irgendwo bereits hinterlegen?
    Vielen Dank im Voraus für Hilfe!

    LG
    Nel
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Untervermietung ist in die Anlage V-Sonstige einzutragen,

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    • Nelal
      Neuer Benutzer
      • 28.11.2024
      • 4

      #3
      Ja, danke, das war mir schon bewusst :-)
      Meine Frage: wie genau sollte der Eintrag aussehen, z.B. sollte ich NUR die erhaltenen Einkünfte (Miete der Untermieter) angeben, oder verrechne ich bereits bei den Einkünften meine Ausgaben, die ich hatte (meine Mietzahlungen, Nebenkosten etc)? Und reiche ich dazu gleich meine Berechnungen/Belege mit ein?

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      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Einkünfte sind Einnahmen-Werbungskosten. Also nur den Saldo angeben.

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        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7880

          #5
          "Einkünfte" ist definiert als Saldo aus Einnahmen abzüglich Werbungskosten. Ob Du die Berechnungsunterlagen gleich mit einreichst: Formal nein, aber erfahrungsgemäß wird das gerne angefragt, also Einreichung sicher nicht falsch.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #6
            Zitat von Nelal Beitrag anzeigen
            Ja, danke, das war mir schon bewusst :-)
            Oh, hab ich dann übersehen. Denn in der Anlage V-Sonstiges wird ja nicht nach Einnahmen gefragt, sondern nach Einkünften. Und von den Einkünften werden ja die Ausgaben nicht nochmal abgezogen.

            Kommentar

            • Nelal
              Neuer Benutzer
              • 28.11.2024
              • 4

              #7
              Vielen Dank für die Antworten!
              Nur um noch einmal sicherzugehen, dass ich es richtig verstand; Werbekosten = meine Ausgaben für die tatsächliche Warmmiete mit allem drum und dran? Und anzugebenen Einkünfte = Differenz zu Einnahmen?

              Kommentar

              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15394

                #8
                Werbungskosten sind Ausgaben, die 'der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen'.

                Kommentar

                • Nelal
                  Neuer Benutzer
                  • 28.11.2024
                  • 4

                  #9
                  Alles klar. Vielen Dank!

                  Kommentar

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