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Photovoltaik-Einspeisung und Eigenverbrauch ohne Kleinunternehmerregelung

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    Photovoltaik-Einspeisung und Eigenverbrauch ohne Kleinunternehmerregelung

    Hallo,
    ich mache zum ersten Mal eine Steuererklärung in der ELSTER-Webanwendung, bin nach dem Lesen diverser Informationen hier und anderweitig im Netz total verwirrt und hoffe, das mir ein Experte anhand eines Beispiels helfen kann.

    Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage war 2011 ,keine Kleinunternehmerregelung und es geht um die Umsatzsteuer-/Einkommenssteuer-Erklärung 2019


    die Zahlen:
    2019 eine Zahlung von 593 € als Ausgleich für die Summe der monatlichen Abschlagszahlungen in 2018 erhalten(Turnusgutschrift) und 3467 € in Summe über monatlichen Abschlagszahlungen für 2019, also insgesamt 4.060,29 € brutto.


    UST 2019:
    - was kommt In Zeile 38: 3.412 € (=rückgerechnetes Netto)?, ELSTER errechnet dann eine Vorsteuer von 648,28 € (m.M. nach korrekt)
    - für den Eigenverbrauch (= zurückgekaufte Lieferung) muss ich ja MwSt bezahlen. Kann ich den Betrag in Zeile 122 als Ausgabe eintragen?
    Wenn ja: in der Höhe, die mir in der Turnusabrechnung 2020 mitgeteilt wurde (3590 kWh x 0,1638ct x 0,19=111,72 €)? oder 20 ct pro kWh ansetzen
    (steht so in vielen Infos)

    - Muss(kann) ich sonst noch was in die UST-Erklärung eintragen?

    EÜR 2019
    - Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (Zeile 14): identisch mit Zeile 38 der UST-Erklärung (3.412 € )?

    - Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie …(Zeile 16): 648,28 € ?
    - wo und wie wird der Eigenverbrauch in der EÜR eingetragen? In Zeile 115 (Entnahme…) oder auch als Einnahme in Zeile 14?
    Und in welcher Höhe (0,1638ct oder 20 ct pro kWh)? Und wo wird die MwSt darauf berücksichtigt!

    Sorry für den riesigen Text und im Voraus Danke für eine Antwort!

    Viele Grüße!
    LoveAndPeace

    #2
    Zitat von LoveAnd Peace Beitrag anzeigen
    ich mache zum ersten Mal eine Steuererklärung in der ELSTER-Webanwendung
    Grundsätzlich gilt natürlich: wer die Steuererklärung auf Papier ausfüllen kann, der kann das auch mit Mein Elster. Die Zeilenbeschriftungen sind im Prinzip die gleichen.

    Zitat von LoveAnd Peace Beitrag anzeigen
    was kommt In Zeile 38: 3.412 € (=rückgerechnetes Netto)?
    Wenn Du nach vereinnahmten Entgelten versteuerst (Ist-Versteuerung) dann ist das richtig.

    Zitat von LoveAnd Peace Beitrag anzeigen
    ELSTER errechnet dann eine Vorsteuer von 648,28 €
    Nein, bei dem Betrag handelt es sich um die Umsatzsteuer. Die Vorsteuern musst Du selber in Seite 11 der Erklärung eintragen.

    Zitat von LoveAnd Peace Beitrag anzeigen
    für den Eigenverbrauch (= zurückgekaufte Lieferung) muss ich ja MwSt bezahlen. Kann ich den Betrag in Zeile 122 als Ausgabe eintragen?
    Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen, dass Du den Strom nur für betriebliche Zwecke kaufst.

    Kommentar


      #3
      Hi,
      zunächst Danke für die schnelle Antwort.
      zu den Vorsteuern auf Seite 11: wenn dort nur betriebliche Zwecke im Fokus sind, dann wäre es bei mir ja eigentlich nur der Strom für den Wechselrichterbetrieb und die Mess- und Abrechnungskosten des Netzbetreibers ... oder hast du noch einen anderen Tipp?
      ...und der Eigenverbrauch spielt also in meinem Fall in der UST-Erklärung gar keine Rolle?

      Kannst du auch was zu meinen Fragen bezüglich EÜR schreiben?

      ps.
      meine Verwirrung kommt auch daher, dass ich mich jetzt einige Jahre nicht mehr mit der Thematik befasst habe, und mich neu einlesen musste ...

      Kommentar


        #4
        Zitat von LoveAnd Peace Beitrag anzeigen
        dann wäre es bei mir ja eigentlich nur der Strom für den Wechselrichterbetrieb und die Mess- und Abrechnungskosten des Netzbetreibers ... oder hast du noch einen anderen Tipp?
        Wenn die Anlage mal läuft dann hält sich das halt in Grenzen. Evtl. Wartungskosten, Reparaturen.

        Zitat von LoveAnd Peace Beitrag anzeigen
        ...und der Eigenverbrauch spielt also in meinem Fall in der UST-Erklärung gar keine Rolle?
        Ja, wenn es so ist dass Du den Strom für Dich zurückkaufst, dann kommt das nicht in die Erklärung.

        Zitat von LoveAnd Peace Beitrag anzeigen
        Kannst du auch was zu meinen Fragen bezüglich EÜR schreiben?
        Vielleicht macht das ja noch jemand hier

        Kommentar


          #5
          Reparaturen spielen leider eine Rolle bei mir:
          werden auch nur die Vorsteuern dafür in der UST-Erklärung eingetragen, die eigentlichen Reparaturkosten als Ausgaben in der EÜR?

          und wie ist es mit Einnahmeverlusten durch Defekte:
          kann man wahrscheinlich nirgends berücksichtigen ... oder?

          Kommentar


            #6
            Ja, in die Umsatzsteuererklärung gehören ja keine Ausgaben, sondern nur die darin enthaltenen Steuern.

            Einnahmeverluste? Einnahmen, die man nicht hat, muss man doch gar nicht versteuern.

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              #7
              ok, vielen Dank!
              jetzt hoffe ich mal, dass sich noch ein EST-Experte meldet ...

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                #8
                Wofür?

                Deine Gewinnermittlung machst du mit der EÜR und trägst den Gewinn/Verlust in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung ein. Zumindest bist 2021 :-)
                Ab 2022 kommt es darauf an wo deine Anlage installiert ist und mit welcher leistung, lies dir mal § 3 Nr. 72 EStG durch.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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