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Man könnte jetzt auf die Idee kommen dass das zu den Kinderbetreuungskosten gehört. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, ohne es näher geprüft zu haben.
Was anderes könnte gelten wenn es ein behindertes Kind ist, da gibt es Möglichkeiten für Fahrtkosten bei den außergewöhnlichen Belastungen.
Und natürlich: Wenn man in der Kindertagesstätte arbeitet, dann sind es Werbungskosten (Entfernungspauschale).
Es gibt m.W. einen Unterschied zwischen "eigenen" Fahrtkosten, die m.W. nirgends absetzbar sind, und "fremden erstatteten Fahrtkosten", die steuerlich ansetzbar sind ...
fragt mich aber bitte nicht, warum das so ist - Untiefen des deutschen Steuerrechts und so ...
Hab's gefunden - man muss nur den Gesetzestext lesen: Es können "Aufwendungen für Dienstleistungen" geltend gemacht werden - also eben nicht die eigenen Aufwendungen/Kosten !
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