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Antrag Forschungszulage: Definition "nach Vollzeitäquivalenten" in FuE-Projekt unklar

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    Antrag Forschungszulage: Definition "nach Vollzeitäquivalenten" in FuE-Projekt unklar

    Hallo zusammen,

    ich habe Schwierigkeiten beim Verständnis der Anforderung im Antrag auf Forschungszulage.

    Bei der Angaben zu einem bescheinigten FuE-Projekt gibt es folgende Anforderung: "Anzahl der mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beschäftigten Arbeitnehmer (nach Vollzeitäquivalenten)" (pro Jahr). Welche Herleitung ist hier gefragt? Ich sehe zwei Optionen.

    Option 1: Angabe insg. FTE Zahl der an einem Projektbeteiligten Mitarbeiter. Bspw. 3 Mitarbeiter an einem FuE-Projekt (3 Köpfe), einer davon arbeitet aber Teilzeit zu 50% --> Also 2,5 FTE (Aussage wäre dann unabhängig davon, ob die Mitarbeiter ausschließlich auf dem Projekt gearbeitet haben, oder nur ein paar Stunden)

    Option 2: Angabe der FTE für das Projekt (also umgerechnete Personenmonate): Bspw. 3 Mitarbeiter arbeiten an einem FuE-Projekt, aber nicht ausschließlich, sondern zu je 400 Stunden in einem Jahr --> Als in Summe wäre 1200 Stunden, was ca. 0,8 FTE darstellt.

    Sie sehen, je nach Auslegung der Anforderung ist der einzutragene Wert deutlich unterschiedlich. Daher die Frage: Was ist richtig?

    Danke sehr für die Hilfe.


    #2
    In dem Anwenderforum hier geht es um Fragen rund um die elektronische Steuererklärung. Da wirst du wahrscheinlich

    vergeblich auf eine Antwort warten, noch dazu, als Steuerberatung hier nicht erlaubt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für den Hinweis,

      der Antrag auf Forschungszulage wird ja elektronisch über mein Elster bzw. das entsprechende elektronische Formular gestellt. Daher hab ich das Forum hier genutzt. Und genau dieses elektronische Formular ist m.E. unklar definiert an der genannten Stelle. Ich dachte ggf. gibt einen Hilfetext oder so. Aber ok, wenn das hier das falsche Forum dafür ist, wende ich mich mal ans zuständige Finanzamt.

      Nochmals danke und VG

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        #4
        Zu # 3:
        der Antrag auf Forschungszulage wird ja elektronisch über mein Elster bzw. das entsprechende elektronische Formular gestellt. Daher hab ich das Forum hier genutzt.
        Ich konnte es kaum glauben, bin aber in Mein Elster unter Alle Formulare / Anträge und Mitteilungen / Antrag auf Forschungszulage fündig geworden. Im Internet ist auch von "Steuerliche Forschungszulage oder "Steuervergütung Forschungszulage" die Rede. Hier ein Beitrag, der ganz gut in Kurzform die Hintergründe und den gesetzgeberischen Werdegang dieses Instruments erläutert: https://datenbank.nwb.de/Dokument/883137/

        Somit passt die Benutzeranfrage formal zur Thematik des Unterforums Mein Elster, da es durchaus um eine el. Steuererklärung geht. Allerdings müssten zur Beantwortung von Fragen dann auch Benutzer da sein, die sich damit auskennen. Unter der Hilfe von Mein Elster findet man Erläuterungen zum Formular, wo aber Begriffe wie "Vollzeitäquivalente" und "Köpfe" sowie etliche andere Begrifflichkeiten nicht erklärt werden

        Der Fragesteller @nimsViessmannCS kann m.E. gerne hier im Forum berichten, wenn er weitere Kenntnisse zu diesem Formular erwerben konnte.
        Zuletzt geändert von timote; 03.12.2024, 11:34. Grund: Rechtschreibkorrektur
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Bei mehreren Möglichkeiten sollte man es im Zweifel immer so ausfüllen, wie es für einen selbst am Günstigsten ist.

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            #6
            Die richtige Antwort ist hierbei alternative B. Es sollen logischerweise nur die Arbeitslöhne in die Bemessungsgrundlage für die FZul einfließen, welche tatsächlich auf das begünstigte Objekt entfallen.

            Wenn also drei Mitarbeiter an dem Projekt arbeiten aber jeweils nur mit 1/3 ihrere Arbeitszeit (bei Vollzeit), dann hast du nur 1 Vollzeitäquiwalent.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Beamtenschweiß, tausend Dank für die Einschätzung. Ich hätte auch zu dieser Argumentation tendiert. Ich ruf aber nochmal beim Finanzamt an und verifiziere das. Dann teile ich das hier mal.

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                #8
                Wenn du beim FA anrufst, dann Frage gezielt nach dem Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin für die Forschungszulage. Die Bearbeitung der entsprechenden Fälle wurde nämlich zumindest in den hessischen Finanzämtern zentralisiert.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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                  #9
                  Hallo zusammen,

                  das FA in Hessen (über Anruf und dann über die Nutzung des Kontaktformulars) hat die Annahme bestätigt, dass die Option B korrekt sein sollte. Hier der Text.

                  Um das Full-Time-Equivalent (FTE) zu berechnen, wird die Gesamtzahl der Arbeitsstunden, die von allen Mitarbeitern im Unternehmen/Projekt geleistet werden, durch die Anzahl der Stunden geteilt, die im jeweiligen Unternehmen/Projekt als Vollzeit definiert sind. Danach wäre die von Ihnen genannte Option 2 anwendbar.

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